A9 Ausfahrt 39 Bad Berneck/Himmelkron SHELL TANKE DICHT

    • mmh der hat doch eh stark abgebaut, seitdem das Restaurant weg war und der shop raus war, war doch da nicht mehr viel los! nur noch viel ostblockis da! Toiletten nicht mehr so sauber...
      ...bin immer dann auf der anderen seite zum aral Autohof gefahren, wenn ich es nicht bis zur sabiene kniebaum geschafft habe!
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Mal ehrlich, an der A 9 sind genug Autohöfe und da musst schon gut aufgestellt sein.

      Mit Bockwurtsfresser wenn überhaupt kannst da nicht überleben.

      Ich war da einmal wo er aufgemacht hat!

      Da 3 Autohöfe plus Opel Rasthaus da ist einer zu viel!
    • naja es waren damals die ersten mit ner tanke. sind am gesamtkonzept gescheitert. die mieten für die läden waren fürs platte land zu teuer.
      wirklich sauber wars da nur die ersten 1o jahre. wurde ja nix mehr reingesteckt.
      dann kamen aral und der fichtelhof, ids, und wie sie alle heißen. und seit rundrum aldi rewe und co gebaut haben war ende mit tankstellenshop.
      und nur vom sprit trägst du die bude nicht.
      fressen und parken kannst rundrum besser.
      der bau ist runtergewirtschaftet und beginnt im hinteren teil sich zu senken. haben sie damals billigst in den dreck gesetzt das ding. alles angeschwemmtes land,immer in bewegung.
      am besten wegschieben und für die wenigen die nur bei schnell tanken können/dürfen tuts ein automat.
    • Amtsgericht Bayreuth
      - Insolvenzgericht -

      Friedrichstraße 18, 95444 Bayreuth
      Telefon: 0921/504-402 , Fax: 0921/504-409
      Bankverbindung: Bayerische Landesbank, Kto.: 30 24919, (BLZ
      700 500 00)


      Geschäftsnummer: IN 202/13
      (Bitte immer angeben)
      Bayreuth, 28.5.2013




      Beschluß


      In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
      Insolvenzverfahrens der

      Autobahngalerie Himmelkron KG, Bayreuther Str. 1-3, 95502 Him­-
      melkron
      gesetzlich vertreten durch
      persönlich haftender Gesellschafter der KG Walter Opitz
      pers.haft.Ges.d.Autobahngalerie Himmelkron KG, Bayreuther
      Str. 3, 95502 Himmelkron

      - Schuldnerin -


      1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver­-
      änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 28.05.2013
      um 15:00 Uhr

      vorläufige Insolvenzverwaltung

      angeordnet.

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

      Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Holger-Christian Buehler, An
      der Feuerwache 5, 95445 Bayreuth, Telefon: 0921/7877806,
      Fax: 0921/78778077

      2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

      angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustim­-
      mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

      Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge­-
      schäftsräume des Schuldners zu betreten und dort die Nach­-
      forschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
      Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäfts­-
      papiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte
      zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

      Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
      gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:

      Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das
      Vermögen zu sichern und zu erhalten.

      Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen
      in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein
      von ihm zu errichtendes Anderkonto einzuziehen.
      Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insol­-
      venzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der
      Leistung an den Schuldner zu.
    • Amtsgericht Bayreuth
      - Insolvenzgericht -

      Friedrichstraße 18, 95444 Bayreuth
      Telefon: 0921/504-402 , Fax: 0921/504-409


      Geschäftsnummer: IN 201/13
      (Bitte immer angeben)
      Bayreuth, 28.5.2013



      Beschluß


      In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
      Insolvenzverfahrens der

      Hotel-Gesellschaft Himmelkron KG, Bayreuther Str. 3, 95502 Him­-
      melkron
      gesetzlich vertreten durch
      persönlich haftender Gesellschafter der KG Walter Opitz, 4.
      Impasse Apollo XI, F-67630 Lauterbourg

      - Schuldnerin -


      1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver­-
      änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 28.05.2013
      um 15:00 Uhr

      vorläufige Insolvenzverwaltung

      angeordnet.

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

      Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Holger-Christian Buehler, An
      der Feuerwache 5, 95445 Bayreuth, Telefon: 0921/7877806,
      Fax: 0921/78778077

      2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

      angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustim­-
      mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

      Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge­-
      schäftsräume des Schuldners zu betreten und dort die Nach­-
      forschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
      Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäfts­-
      papiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte
      zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

      Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
      gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:

      Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das
      Vermögen zu sichern und zu erhalten.

      Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen
      in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein
      von ihm zu errichtendes Anderkonto einzuziehen.
      Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insol­-
      venzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der
      Leistung an den Schuldner zu.

      Amtsgericht Bayreuth -Insolvenzgericht-
    • Amtsgericht Bayreuth
      - Insolvenzgericht -

      Friedrichstraße 18, 95444 Bayreuth
      Telefon: 0921/504-402 , Fax: 0921/504-409


      Geschäftsnummer: IN 200/13
      (Bitte immer angeben)
      Bayreuth, 28.5.2013




      Beschluß


      In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
      Insolvenzverfahrens der

      Tankpunkt Himmelkron Ltd., Bayreuther Str. 3, 95502 Himmelkron
      gesetzlich vertreten durch
      Geschäftsführer Walter Opitz, 4. Impasse Apolli XI, 67630
      F-Lauterbourgh

      - Schuldnerin -


      1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver­-
      änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 28.05.2013
      um 15:00 Uhr

      vorläufige Insolvenzverwaltung

      angeordnet.

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

      Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Holger-Christian Buehler, An
      der Feuerwache 5, 95445 Bayreuth, Telefon: 0921/7877806,
      Fax: 0921/78778077

      2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

      angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustim­-
      mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

      Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge­-
      schäftsräume des Schuldners zu betreten und dort die Nach­-
      forschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
      Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäfts­-
      papiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte
      zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

      Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
      gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:

      Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das
      Vermögen zu sichern und zu erhalten.

      Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen
      in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein
      von ihm zu errichtendes Anderkonto einzuziehen.
      Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insol­-
      venzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der
      Leistung an den Schuldner zu.

      Amtsgericht Bayreuth -Insolvenzgericht-