Änderungen zur Ich AG Förderung

    • Änderungen zur Ich AG Förderung

      Die zukünftige Förderung der Agentur für Arbeit als Ersatz für die Ich-AG sieht einen Zweistufenplan und eine Maximalförderung für einen Zeitraum von 18 Monaten vor:

      In den ersten neun Monaten erhalten Existenzgründer das Arbeitslosengeld I (Alg I) und zusätzlich 300,00 € pauschal als Zuschuss zur Sozialversicherung. Im Anschluss daran kann die Agentur für Arbeit eine Pauschale in Höhe von 300,00 € monatlich genehmigen, wenn das Geschäftsmodell solide ist. Die bisherigen Fördermittel aus Ich AG und Überbrückungsgeld laufen Ende Juni bzw. Ende August 2006 aus. Der Anspruch innerhalb der ersten neun Monate ergibt sich aus dem Anspruch auf Alg I. Nach Ablauf dieser neun Monate wird das Geschäftsmodelll der Existenzgründung erneut auf den Prüfstand gestellt. Die Genehmigung der weiteren Förderung in Höhe der Pauschale von 300,00 € liegt dann im Ermessen der Arbeitsagentur. Insgesamt sollen diese Fördermittel nur fliessen, wenn von einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell die Rede ist. Anschlussförderngen kurz vor Ablauf des eigentlichen Anspruches auf Alg I und damit eine künstliche Verlängerung der Leistungen sollen mittels Anrechnung und Fristen ausgeräumt werden. (Quelle: FTD vom 17. Mai 2006 - ftd.de/ich-ag)
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    • RE: Änderungen zur Ich AG Förderung

      in der Praxis muss man nur schneller sein und es wird genauer geprüft. Aber eine ernstzunehmende Existenzgründung wird dem Grunde nach ebenso gefördert, wie vorher. Einziger Unterschied, es besteht nun Versicherungspflicht auch beim Ü-Geld
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    • RE: Änderungen zur Ich AG Förderung

      Dann kann ich ja froh sein, mein Ü-Geld noch zu den alten Konditionen zu bekommen, da wurde auch schon reichlich geprüft. Jetzt gibt's die Förderung für noch weniger Leute (Alg-2-Empfänger schon mal garnicht) mit noch mehr Bürokratie und Formularen. Existenzgründung für Arbeitslose adé!
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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