Die Auslösung ist ja eine freiwillige Angelegenheit, da mußt Du mit Deinem AG nachverhandeln. Innerdeutsch hört es aber bei 24 Euro auf nach meinem Kenntnisstand. Darüber hinaus gezahlte Beträge müssen zusätzlich pauschal versteuert werden.
Wenn Du in Hotels übernachtest, ist dies ja meist mit Frühstück. Ich glaube mal gehört zu haben, das einem dieses steuerlich wieder angelastet wird als geldwerter Vorteil.
Geh doch einfach mal zu Deinem AG und verlange mehr Spesen. Da diese für den AG brutto=netto durch die Bücher laufen, ist dies immer noch die günstigste Art der Gehaltserhöhung und Mitarbeitermotivierung
Besser noch, Ihr verhandelt steuerfreie Nachtschichtzuschläge und lasst die Spesen wie sie sind. Dann holst Dir die Differenz bei der Einkommenssteuererklärung.
Übrigens kannst Du nur selbst beurteilen, ob Dein Lohn ok ist. Manch einer braucht diese Summe schon für Unterhaltszahlungen
mfg thommy
Wenn Du in Hotels übernachtest, ist dies ja meist mit Frühstück. Ich glaube mal gehört zu haben, das einem dieses steuerlich wieder angelastet wird als geldwerter Vorteil.
Geh doch einfach mal zu Deinem AG und verlange mehr Spesen. Da diese für den AG brutto=netto durch die Bücher laufen, ist dies immer noch die günstigste Art der Gehaltserhöhung und Mitarbeitermotivierung
Besser noch, Ihr verhandelt steuerfreie Nachtschichtzuschläge und lasst die Spesen wie sie sind. Dann holst Dir die Differenz bei der Einkommenssteuererklärung.
Übrigens kannst Du nur selbst beurteilen, ob Dein Lohn ok ist. Manch einer braucht diese Summe schon für Unterhaltszahlungen
mfg thommy
Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!