Bleibt locker!
Es liegen doch schon Blanko-Testergebnisse in einigen Dispos aus. Läuft!
Es liegen doch schon Blanko-Testergebnisse in einigen Dispos aus. Läuft!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos 3.0 ()
Stahltrucker schrieb:
Bei uns in der Firma macht übrigens die Chefin die Tests beim Fahrpersonal
Ahnungslos 3.0 schrieb:
Die Auslegung einer größeren Wirtschaftskanzlei vom 22.11.:
"Wer zählt zu den Beschäftigten?
Die 3G-Regel gilt für alle Beschäftigten. Das sind konkret
Kunden oder Lieferanten fallen nicht darunter."
- Auszubildende,
- arbeitnehmerähnlichen Personen,
- Beamte,
- Fremddienstleister,
- Zeitarbeitnehmer, die im Betrieb eingesetzt werden und
- Freiberufler, die im Betrieb Tätigkeit entfalten.
Siehe: Corona-Neuregelungen – Auswirkungen im Arbeitsverhältnis | dhpg
Das wird vermutlich erst die nächsten Tage klarer werden, welche Auffassung rechtssicher sein wird.
Der FAQ Katalog zum §28b auf der Seite des Arbeits- und Sozialministeriums bringt zu dem Punkt keine Klarheit.
Wie verhält es sich denn hier bei Fahrgemeinschaften? Die organisiert ja nicht der Arbeitgeber. Die dürften dann nicht mit darunter fallen oder?Kipper-Spedition schrieb:
Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten und Arbeitgeber dürfen Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nur durchführen, wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen im Sinne des § 2...
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