bundesgesundheitsministerium.d…e/faq-covid-19-tests.html
2. Testung durch fachkundiges Personal im Rahmen der betrieblichen Testung
Ein 3G-gültiger Testnachweis kann vom Arbeitgeber dann ausgestellt werden, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Testung muss von einer dritten Person durchgeführt oder vor Ort überwacht werden. Wenn Beschäftigte sich unbeaufsichtigt selbst testen, kann für diese Testung kein 3G-gültiger Testnachweis ausgestellt werden, auch wenn die sich selbst testende Person fachkundig ist.
Ein EU-konformes digitales Testzertifikat kann im Rahmen dieser Testung hingegen nicht ausgestellt werden. Dies bleibt lediglich Leistungserbringern überlassen, die die oben beschriebenen „Bürgertests“ durchführen.
2. Testung durch fachkundiges Personal im Rahmen der betrieblichen Testung
Ein 3G-gültiger Testnachweis kann vom Arbeitgeber dann ausgestellt werden, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Testung muss von einer dritten Person durchgeführt oder vor Ort überwacht werden. Wenn Beschäftigte sich unbeaufsichtigt selbst testen, kann für diese Testung kein 3G-gültiger Testnachweis ausgestellt werden, auch wenn die sich selbst testende Person fachkundig ist.
Ein EU-konformes digitales Testzertifikat kann im Rahmen dieser Testung hingegen nicht ausgestellt werden. Dies bleibt lediglich Leistungserbringern überlassen, die die oben beschriebenen „Bürgertests“ durchführen.