3,5T Nachweispflichten etc.

    • 3,5T Nachweispflichten etc.

      Hi Leute,

      wollte mich mal etwas schlau machen im Internet habe ich schon einiges gefunden jedoch etwas veraltet.

      Und zwar wie sieht es aus mit etwaigen nachweispflichten für 3,5 Tonner ohne anhänger.
      Sind täglich zwischen 100 und 400 km unterwegs, müssen meine Fahrer zumindest ein formular handgeschrieben ausfüllen,
      wo startzeit und startkilometer ausgewiesen etc. sind?

      Gibt es sonst noch etwas was der Fahrer mitzuführen hat?

      Ein Sprinter den wir im Fuhrpark haben besitzt eine anhängerkupplung, wird aber nie benutzt muss das Fahrzeug nun unbedingt einen Fahrtenschreiber eingebaut haben, weil er eig. Anhängertauglich ist?

      Würde mich über antworten freuen, auch wenn viel angegriffen wird hier im Forum wie ich feststellen konnte :thumbsup:
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    • Tschuldigung, aber das müsstest Du als HAusaufgabe schon lange gemacht haben, bzw. Wissen !

      Deine Fahrer müssen 28 Tage rückwirkend nachweisen und ein Tageskontrollbuch führen.

      Das Fahrzeug mit AHK darf nur mit Anhänger fahren, wenn Kontrollgerät verbaut ist (zwingend)
      Mit Anhänger kommst Du dann über die 3,5t, fällst also ins GÜKG rein, brauchst also auch ne Lizenz/GÜKG-Genehmigung
    • guckst Du hier:

      Tageskontrollblätter

      Die Teile sind - wie @stahltrucker schon schrieb - zu führen und 28 Tage rückwirkend mitzuführen. Danach wie Tachoscheiben, Daten von den Fahrerkarten im Betrieb 1 Jahr aufzubewahren.
      In D sind die ab 2,8to zGesGew Pflicht, es sei denn das Fahrzeug ist mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, welcher dann auch bedient werden muss. Bei Fahrzeugen ab 3,5to ist das dann EU-weit mit der Nachweispflicht.
      Schweigen bedeutet nicht immer Zustimmung.
      Manchmal hat man nur keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
    • Da reicht das übliche Tageskontrollblatt. Ich kaufe immer genügend auf Vorrat, diese grünen Hefte mit 30 Seiten, und benutze je Monat eines, um eine saubere Ordnung zu haben. Natürlich täglich ein neues Blatt ausgefüllt.
      Und wegen dem Milog musst Du die Daten in ein Formular umschreiben, ich bekam selbst schon ein Blanko von meinem Steuerberater. Diese Formulare, die Du bei Dir in der Firma hast und nicht im Führerhaus, musst Du mind. 2 Jahre aufheben, damit bei Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass Du den Mindestlohn bezahlt hast.
    • In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, ob es für die Tageskontrollblätter überhaupt eine Formpflicht gibt. Soweit ich das Gelesene interpretiere steht da was von handschriftlichen Aufzeichnungen. Es müsste soweit die Theorie dann also ein leeres Blatt Papier reichen, auf dem handschriftlich sämtliche Tätigkeiten im 24h Zeitraum dokumentiert sind, oder?
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    • Hallo,

      auch unter 3,5 t. zGG unterliegt man dem GüKG. Man fällt aber unter die sogenannten freigestellten Verkehre und benötigt keine Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr und keine Güterschadenhaftpflichtversicherung (§ 1 und § 7a GüKG).

      Aber aufgepasst!

      Die Haftung nach HGB (innerdeutsch) und CMR (Ausland) ist zwingend!!!!

      Schönes Wo'ende an alle
      Fabian Chr. Ude

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    • Tageskontrollblätter sind Pflicht bei Transporten bis 3,5, da muss eingetragen werden wo die Fahrt beginnt, wo endet, alle Pausen, alle sonstigen Arbeitszeiten wie Beladen etc, Fahrtende, gefahrene KM usw usw.
      Wird man gestoppt und kontrolliert und hat lückenhafte Nachweise an Bord, und sie können irgendwie belegen, dass Du schon länger ohne diese genormten Kontrollblätter fährst (indem sie schauen, wie lange Du da schon angestellt bist), bezahlst Du für jedes fehlende Kontrollblatt 70 €.
      Im Paketdienst musste eine junge Dame 3200 € nachbezahlen und das ist jetzt kein Spaß.
    • Hallo,

      richtig genau diese Kontrollblätter benutzen wir auch bei uns im Unternehmen.

      Habe jedem Fahrer eine Mappe zurecht gemacht, da ja wahrscheinlich jeder seine eigene mappe brauch und nicht jedes Fahrzeug eine mappe richtig?

      Wie sieht es denn aus mit Tage an denen der Fahrer nicht gefahren ist? Einfach nichts vermerken?
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    • @ Chaot...... wenn du den Nachweis für die fehlenden Tage bisher in der Form geführt hast und noch nie kontrolliert worden bist, hast echt Glück gehabt. Das einzige was von BAG, Polizei und Gewerbeaufsichtsamt akzeptiert wird ist der maschinell ausgefüllte Nachweis. Alles andere wird bei einer Kontrolle ( von Personen die wissen was sie tun ) nicht akzeptiert und als nicht vorhanden angesehen....