An allen sonstigen Feiertagen z.B. 6. Januar (Hl. Drei Könige), 15. August (Mariä Himmelfahrt), Buß- und Bettag besteht in Deutschland kein Fahrverbot.
Achtung: Interpunktion und Orthographie des Beitrages ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.