Hallo !
Frage an die Unternehmer aus Hessen :
Bei der Zulassung eines Sattelauflieger ( Neufahrzeug der Fa. S......, gebaut in ....a, ) wurde von der Zulassungsbehörde in HE eine "Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV" zu beantragen in Marburg-Biedenkopf verlangt. Bearbeitungszeit ca. 3 - 5 Tg. ( nach Auskunft unsere priv. Prüforganisation wohl eher 2 - 3 Wochen ).
Hat jemand Erfahrungswerte ?
Von einem Unternehmer mit FB Kennzeichen wurde sogar verlangt er solle den Auflieger in Fulda vorfahren ( zur Prüfung )
Alternativ hatte mir der Lieferant angeboten den Verwaltungsvorgang ( Gebühr 39,80 Eur für Marburg ) abzubrechen und im
Herstellungsland TH neu zu starten.
Bisher hatten wir solche Probleme bei Neuzulassung von SZM oder Sanh nicht
Vielen Dank
Frage an die Unternehmer aus Hessen :
Bei der Zulassung eines Sattelauflieger ( Neufahrzeug der Fa. S......, gebaut in ....a, ) wurde von der Zulassungsbehörde in HE eine "Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV" zu beantragen in Marburg-Biedenkopf verlangt. Bearbeitungszeit ca. 3 - 5 Tg. ( nach Auskunft unsere priv. Prüforganisation wohl eher 2 - 3 Wochen ).
Hat jemand Erfahrungswerte ?
Von einem Unternehmer mit FB Kennzeichen wurde sogar verlangt er solle den Auflieger in Fulda vorfahren ( zur Prüfung )
Alternativ hatte mir der Lieferant angeboten den Verwaltungsvorgang ( Gebühr 39,80 Eur für Marburg ) abzubrechen und im
Herstellungsland TH neu zu starten.
Bisher hatten wir solche Probleme bei Neuzulassung von SZM oder Sanh nicht
Vielen Dank