Zulassung Sattelauflieger Hessen

    • Zulassung Sattelauflieger Hessen

      Hallo !

      Frage an die Unternehmer aus Hessen :

      Bei der Zulassung eines Sattelauflieger ( Neufahrzeug der Fa. S......, gebaut in ....a, ) wurde von der Zulassungsbehörde in HE eine "Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV" zu beantragen in Marburg-Biedenkopf verlangt. Bearbeitungszeit ca. 3 - 5 Tg. ( nach Auskunft unsere priv. Prüforganisation wohl eher 2 - 3 Wochen ).

      Hat jemand Erfahrungswerte ?

      Von einem Unternehmer mit FB Kennzeichen wurde sogar verlangt er solle den Auflieger in Fulda vorfahren ( zur Prüfung )

      Alternativ hatte mir der Lieferant angeboten den Verwaltungsvorgang ( Gebühr 39,80 Eur für Marburg ) abzubrechen und im

      Herstellungsland TH neu zu starten.

      Bisher hatten wir solche Probleme bei Neuzulassung von SZM oder Sanh nicht



      Vielen Dank
    • Moin, es handelt sich nicht um ein Fahrzeug von der Stange!

      Die haben ein EU Gesetz 2009 in nationales Recht umgesetzt!

      So viel ich weiß wenn jährlich unter 20 Fahrzeuge gebaut werden, muß eine Einzelabnahme gemacht werden!
    • Gudde,

      ( da Du ja in HE wohnst, weisst du ja es ist bei uns eine allgem. gültige Begrüssungsformel ist ) Laut gestrige Darstellung des Hersteller soll es ein Hess. Problem sein. Nur nach Rücksprache mit dem Hersteller würden die Papiere im Werk erledigt ( einer von K...f aus dem WW hat sich kaputt gelacht). Bei der erwähnten Mulde und unseren Fgst. handelt es sich um Serienfz, zwar neuste Ausführung aber immerhin !

      70er Jahre auch bei der GdB ?



      Grüsse



      ( Fast ein Jahrgang )