Wöchentliche Ruhezeit von 40 Stunden

    • Wöchentliche Ruhezeit von 40 Stunden

      Ich hab da eine Frage zur wöchentlichen Ruhezeit. Diese beträgt ja 45 Stunden. Wenn man außerhalb des Wohnortes ist kann man diese auf 24 Stunden und am Wohnort auf 36 Stunden verkürzen. Diese fehlende Ruhezeit muss man dann ja spätestens nach der 3. Woche nachholen. Also 21 bzw 9 Stunden.
      Jetzt hab ich aber nach meiner letzten Fahrt in der Woche 40 Stunden Ruhezeit. Muss ich auch die 9 Stunden anhängen oder reichen da die 5 Stunden die zu den 45 Stunden fehlen. Hab hier leider nichts über die Suchfunktion gefunden und auch nicht bei der großen Suchmaschine :S
      Ich gehe zwar davon aus dass ich nur die 5 Stunden anhängen muss, aber ich wäre sehr froh und dankbar wenn ich das bestätigt oder auch berichtigt bekommen.

      Vielen Dank schon mal :D :thumbsup:
    • lt. VO dürfen die Asugleichstunden nur an eine Tagesruhezeit, nicht aber ( da nicht speziell benannt ) an eine verkürzte TRZ genau wie an eine vollständige WRZ, nicht aber an eine verkürzte WRZ angehängt werden.


      gibt übrigens noch eine böse Falle bei Krümelkackern


      Artikel 8 Absatz 4


      redet bei der Verkürzung der tägl. Ruhezeit von " der Fahrer darf " und nicht der Fahrer muss oder der Disponent darf planen

      der Fahrer darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten einlegen.


      und noch eine im Zusammenhang mit der wöchentl. Ruhezeit bzw der Verkürzung durch Verbringen dieser in der Fahrerkabine


      Artikel 8 Absatz 8

      Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.



      also muss auch hier der Fahrer entscheiden und nicht der Disponent
    • Naja, ein normaler, vernünftiger Disponent (so wie ich einer war) plant die verkürzten Ruhezeiten ohnehin nicht im Voraus ein. Das ist bzw war immer die Reserve für unvorhergesehenes. Wenn ich die gleich mit einplane, hab ich ja keinerlei Luft mehr, wenn was aus dem Ruder läuft. Dann kann der Disponent dem Fahrer ja vorschlagen, heute mal ne verkürzte zu machen :saint:

      Aber um noch mal auf die verkürzten Wochenruhezeiten zurückzukommen. Nehmen wir mal ein Beispiel:

      Ich komme am Samstag nachmittag um 17:00h zurück und fahre Montag früh um 06:00h wieder raus. Sind also nur 37 Stunden. Fehlen mir 8 Stunden.
      Die nächste Woche komme ich Freitag um 18:00h zurück und fahre Montag früh um 06:00h wieder raus. Sind dann 60 Stunden Ruhezeit.
      Damit ist die Vorwoche ausgeglichen.

      oder ich komme schon am Dienstag nachmittag wieder von der Tour zurück, stelle die Karre ab (oder in die Werkstatt), mache zu Hause 11 + 8 Stunden - fahre also irgendwann Mittwoch mittag wieder raus.
      Hätte ich die verkürzte Wochenruhezeit auch ausgeglichen.

      Seh ich das richtig??

      Geht auch folgende Variante: Ich fahre nach der verkürzten WRZ am Montag früh raus, bin dann irgendwann Dienstag mittag leer und weiß, dass die nächste Ladung erst Mittwoch früh fertig ist. Stelle mich auf nen Rasthof, zieh die Vorhänge zu und mache meine TRZ von 11 Stunden und hänge dann noch die fehlenden 8 Stunden drann. Stehe also 19 Stunden auf dem Rasthof und fahre am Mittwoch früh weiter. Habe ich dann auch einen Ausgleich geschaffen oder zählt das wiederum nicht, da ich die Zeit ja in der Koje und nicht zu hause im Bett verbracht habe?

      Vielleicht kann Sthali da nochmal was dazu sagen?