Thema: wkw |
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Hachja, solch ein "Bewertungssystem" gibt es auch schon auf anderen Portalen. Als bare Münze kann man das Meiste, was in solchen Foren zum Besten gelassen wird, nicht unbedingt nehmen.
Es hilft aber sich im Vorfeld ein allgemeines bzw. "Grundbild" einer Firma zu machen. Es bedarf aber schon einer Menge Erfahrung um an den Beiträgen zu erkennen wer dort schreibt und ob das Geschriebene auch der Wahrheit entspricht.
Und bevor das jetzt wieder Ausartet, es gibt eben Firmen die ihr Personal schlecht behandeln, schlecht/garnicht bezahlen oder sehr stark die Gesetze und Vorschriften zu ihren Gunsten biegen, auf dem Rücken ihrer Angestellten. Mangelhaftes Arbeitsgerät kommt dann noch dazu.
Und ja, es gibt auch genausoviele Fahrer die es immer noch nicht gepeilt haben worauf es in diesem Job ankommt, für die "Chaostrucker" ein positiver Spitzname ist, die sich als Primadonna fühlen und rumjammern wenn sie am Freitag mal nicht rechtzeitig zu Hause sind oder der LKW in der Firma abgestellt werden muss usw.
So ist es nun mal, und so wird es immer weiter gehen, bzw. es wird noch schlimmer werden.
P.S. Gelernt Du hast, Grammatik bei Yoda!!!!
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Thema: Anfängerfrage zu Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeit |
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Das ist der Knaususknacktus den Du Dir selber einteilen musst. Wenn ich z.B. weiss dass ich niemals in 6 Stunden meine Lenkzeit von 4,5 Stunden habe, dann mache ich irgendwo 15 Minuten Pause und vor Ablauf der 6 Stunden meine 30 Minuten.
So kann mir Keiner was.
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Thema: Mal ganz was neues .... |
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Die Seite ist aber nicht komplett Offline. Das Impressum ist noch da, weiss ja nicht wie weit Dir die 80€ wichtig sind, zum Nachforschen sind aber noch genug Daten vorhanden.
Impressum!
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Thema: Rufmord?? |
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Solange die Form des Textes ohne persönliche Beleidigungen auskommt, der Urheber eindeutig zu erkennen ist und der Inhalt nachweisbar der Wahrheit entspricht, kann der klagende Anwalt sich auch den Finger Popo stecken, auf den Boden setzen, um die eigene Achse drehen und La Paloma pfeifen.
Wir haben in diesem Land immer noch die Meinungsfreiheit und als Forenbetreiber ist man nicht zum Handeln gezwungen solange man diese Plattform nur zur Verfügung stellt und die Anfangs von mir beschriebene Form gewahrt wird.
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Thema: Fahrermangel wegen........ |
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| Zitat: |
Original von In weiter Ferne so nah
Die Blöd-Zeitung taugt nur zu einer einzigen Sache, zum Fische einwickeln!
Von den Inhalten her läuft das unter geistiger Körperverletzung!! Wer diesen Mist in sein Hirn lässt, ist doch an seiner eigenen Verblödung Schuld! |
Mit dem Blatt würde ich nicht mal den Fisch einwickeln. Fensterputzen kannst mittlerweile auch vergessen, hast die ganzen Finger und Ränder voller Druckerschwärze.
Wie der Fisch dann aussieht dürfte dann auch klar sein.
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Thema: Verstoss doppelt bestrafen (Inland/Ausland)? |
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Wenn Du in einer Kontrolle warst und ein Verstoß zur Anzeige kommt, kanst Du in einem anderen Land nicht noch mal für denselben Verstoß bestraft werden. Wichtig ist, das Du ein entsprechendes Formblatt, von dem Beamten der dich kontrolliert hat, bekommst. WICHTIG, NUR DIESES DOKUMENT IST GÜLTIG!
Wenn Du in einem anderen Land wieder in eine Kontrolle kommst, musst Du dieses Dokument dabei haben am besten im Original.
Das Deine Karte bei einer Kontrolle ausgelesen wird, wird auf der Karte und im Kontrollgerät vermerkt, jedoch nicht dass für ein bereits festgestelltes Vergehen eine entsprechende Ahndung erfolgt.
Deswegen dieses "Formblatt". Mittlerweile müssten sich alle EU Staaten auf ein Formular geeinigt haben.
Und ja, Deutschland ist nicht nur Billiglohnland, Deutschland ist auch Billigstrafenland, deswegen hat es sich bei manchen Speditionen/Fahrern "eingebürgert" das man an der Grenze zu einem anderen Land seine Verstöße per Selbstanzeige ahnden lässt, weil es hier wesentlich billiger ist.
Über Sinn und Unsinn dieses Umstandes braucht man sich nicht weiter zu Unterhalten.
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Thema: Ausschluss der Sorgfaltspflichten eines Frachtführers! |
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Könnte vielleicht für den einen oder anderen Interessant sein:
OLG Düsseldorf: Ausschluss der Sorgfaltspflichten eines Frachtführers in den AGB ist unzulässig
28. August 2010
Das OLG Düsseldorf hat sich in einem Urteil vom 25.03.2010 (Az. I-6 U 38/09) mit der Zulässigkeit des Ausschlusses der gesetzlichen Sorgfaltspflichten eines Frachtführers in den AGB beschäftigt.In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde das beklagte Transportunternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil es in seinen AGB die Sorgfaltspflichten, insbesondere Schnittstellenkontrollen durchzuführen, bei der Beförderung von Gütern weitestgehend ausgeschlossen hat. Die streitgegenständliche Klausel lautet:
„(…)Der Versender nimmt mit der Wahl der Beförderungsart in Kauf, dass aufgrund der Massenbeförderung nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung geleistet werden kann. Eine Kontrolle des Transportweges durch Ein- und Ausgangskontrollen an den einzelnen Umschlagstellen innerhalb des E1-Systems ist nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung.(…)”
Weiter wies die Beklagte in den AGB daraufhin, dass der Versender bei höherwertigen Gütern eine Versendung als „Wertpaket” wählen solle:
„(…)Der Versender sollte unter Berücksichtigung von Art und Wert des Gutes von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch korrekte Angabe des Warenwerts und Zahlung des in der Tariftabelle geregelten Zuschlags eine Beförderung seiner Sendung in der Leistungsart “Wertpaket” zu wählen. In dieser Leistungsart werden Pakete unter zusätzlichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen transportiert”.(…)”
Das OLG Düsseldorf entschied, dass die streitgegenständliche AGB-Klausel der Beklagten gegen §§ 449 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 HGB verstößt und damit unzulässig ist. Zur Begründung führte das Gericht aus:
„Die streitige Klausel verstößt gegen die gesetzlichen Verbote der §§ 449 Abs. 1 Satz 1 und 449 Abs. 2 Satz 1 HGB, denn durch sie wird zum Nachteil der Beförderungskunden von der gesetzlichen Haftungsregelung der §§ 425 f. HGB abgewichen.(…)
Von der Haftung für den Verlust des Transportguts ist die Beklagte nach der Vorschrift des § 426 HGB nur dann befreit, wenn der Verlust auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte. Eine Haftungsbefreiung bei einem Verstoß gegen wesentliche Sorgfaltspflichten ist dadurch ausgeschlossen. Zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten des Frachtführers gehört der Schutz des Transportguts vor Verlust. Er hat daher, soweit der Umschlag des Transportgutes dies erfordert, die Beförderung so zu organisieren, dass Ein- und Ausgang der Güter an den jeweiligen Umschlagstellen kontrolliert werden. Nur durch eine derartige “Schnittstellenkontrolle” lassen sich Bestand und Zustand des Transportgutes auf dem Transportweg überprüfen, nur auf diese Weise wird der Frachtführer in die Lage versetzt, entstandene Schäden und Fehlbestände unverzüglich aufzudecken und zu dokumentieren und nur auf diese Weise können ggf. erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden auf dem restlichen Transportweg rechtzeitig eingeleitet werden. Der Verzicht auf eine derartige Schnittstellenkontrolle läuft somit im Ergebnis auf eine Einschränkung der nach § 426 HGB geforderten, wesentlichen Sorgfaltsanforderungen hinaus, wie sie allenfalls unter den sich aus den §§ 449 Abs. 1 und 2 HGB ergebenden Voraussetzungen möglich ist.
Wie bereits die von der Beklagten als Zusatzleistung verkaufte Durchführung von Schnittstellenkontrollen bei den sog. “Wertpaketen” zeigt, ist außerdem die gleiche, von der Beklagten angebotene Transportart sowohl mit wie auch ohne die Durchführung von Schnittstellenkontrollen denkbar, ohne dass sich an dem Charakter der angebotenen Transportart (z.B. Luft- oder Straßentransport) als solche dadurch etwas ändert. (…)”
Quelle!
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Thema: Fahrergewerkschaft |
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| Zitat: |
Original von Granitteufel
| Zitat: |
Original von W4chund
Manchmal frag ich mich wer die "Verdrahtung" in so manchen Oberstübchen vorgenommen hat.
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frage dich mal selbst und dann überlegest von welchen steuergelder du ernährst wirst.
auch krankenkassenbeiträge fallen nicht vom himmel! |
Soll das jetzt heissen weil ich, aus unverschuldeten Umständen, derzeit an der sozialen Titte nagen muss, keine Kommentare mehr schreiben darf?
Wenn ich einen Arbeitgeber finde der mir, trotz meiner "Gebrechen", eine Anstellung mit angemessenem Lohn gibt, bin ich sofort wieder aufm Bock.
Mal ehrlich Grani, Du magst eine Menge Erfahrung und Know how haben und man versucht echt davon zu profitieren auch wenn manches eher zur Unterhaltung dient.
Was Du aber in letzter Zeit hier ablässt, solange es nicht um fachlich versierte Aussagen geht, ist ziemlich Selbstgerecht und Menschenverachtend. Man könnte manchmal auch "Schrullig" dazu sagen.
Also ich weiss nicht mit welcher Bürste man Dich gegen den Strich gebürstet hat, ich würde es aber begrüssen wenn Du und auch ein paar Andere sich mal darüber Gedanken machen was sie hier eigentlich vom Stapel lassen.
Was die gesetzlichen Vorgaben angeht, besonders beim Alkohol , schliesse ich mich der Aussage vom Fuchs an. Wer als Kraftfahrer arbeitet hat zum Fahrtbeginn nüchtern zu sein. Ich bin sogar dafür das in in diesem Gewerbe die 0 Promille gesetzlich festgelegt wird.
Ich trinke auch gerne mal ein Bierchen oder mal ein paar mehr aber nur wenn ich mir sicher bin das ich nicht mehr Fahren muss.
Unter der Arbeitswoche trinke ich garnicht, weil es jeder Zeit vorkommen kann das man seinen LKW bewegen muss.
Und was die Qualität der Fahrer angeht, so stimme ich euch zu das es viele "Chaoten" gibt und nur wenige brauchbare Leute.
Ist bei den Arbeitgebern aber nicht anders und solange beide Seiten es nicht schaffen als Team zu agieren wird sich daran auch nichts ändern, leider.
So und nun habe ich mir göttlichen Ärger aufgeladen.
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