Ladungssicherungsmittel

    • Ladungssicherungsmittel

      Hey,

      hab aus einer DIskussion mit meinem Warenausgang eine Frage mitgebracht :D Ging um die Anforderung an die Ladungssicherungsmittel.

      Ich will meinen Spediteuren klar vorschreiben, wie viel und was sie dabei haben müssen. Warenausgang meint, schieb das Problem dem Spediteur zu und fordere "ausreichende Ladungssicherungsmittel, dann ist das sein Problem, wir wissen es ja selber auch nicht"... Meine Meinung nach nicht so einfach. Was heißt ausreichend? Bei nem Sattel sag ich: 13 Spanngurte und 1 Klemmbrett. Reicht für die normale Beladung.

      Jemand Erfahrung damit? Kann ich dem Spediteur die lange Nase drehen und mir z.B. 3 Sprinter holen um die restliche Ware hinterherzufahren auf seine Kosten, wenn er nicht "ausreichend Ladungssicherungsmittel" dabei hat?

      Wir verladen täglich andere Stückzhalen (zwischen 20-70 Paletten je LKW). In der Regel weiß ich erst kurz vor Verladeende, was ich wirklich drauf packen lass, da wir "aus der Produktion raus" verladen bzw. den ganzen Tag angeliefert/produziert wird und die LKW abends fahren. Das Gewicht ist auch immer unterschiedlich je Palette (von 50 kg - 800 kg, je nachdem was kommt). Ware ist gewöhnliche Handelsware auf EU-Pal in Paketen/Kisten mit Folie umwickelt.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Definier mal Spannbrett. Nach meinem Kenntnisstand erkennt die BAG das handelsübliche Spannbrett aus ALU nicht als Ladungssicherungsmittel an. Man bräuchte also die gelochten Seitenbretter aus Metall, wo man Querbalken ordentlich justieren kann.

      Kostet 350-600 Euro bei der Anschaffung mehr und hat auch Nachteile, weswegen ich es nicht wieder genommen habe.

      1. die Fahrer haben es nicht genutzt und die schweren Querbalken in den Palettenkasten gelegt, der dann auch gelitten hat
      2. ein Alubrett gibt nach, der Querbalken nimmt den ganzen Aufbau mit

      gruß thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Definier mal Spannbrett. Nach meinem Kenntnisstand erkennt die BAG das handelsübliche Spannbrett aus ALU nicht als Ladungssicherungsmittel an.


      Wir setzen diese Zwischenwandverschlüße / Spannbretter auch ein , bis jetzt hat noch keiner gemeckert , auch im bei den Modulen für Ladungssicherung wurde nicht gesagt das man das nicht benutzen soll oder darf .
    • Sowas meine ich. Also das übliche, was bei Sammelgutverkehr (was anderes wird Koni auch nicht verladen), verwendet wird.


      Das meinte ich...

      Meine Frage war aber: Der Frachtführer kommt um 19 Uhr zu uns, hat um 22 Uhr Abfahrt. Um 21:30 Uhr stell ich fest: Wir haben 40 Paletten da für ihn, er kann aber auf Grund fehlender Ladungssicherungsmittel nur 34 mitnehmen. Für die restlichen 6 Paletten hole ich mir zwei Sprinter, da es sich immer um Terminware handelt.
      Kann ich ihm die Kosten für die zwei Sprinter in Rechnung stellen? Im Auftrag steht: "Ausreichende ladungssicherungsmittel sind mitzuführen"... Er weiß vor Verladeabschluss nicht, wie viele Paletten er bekommt (10..20..30..40..50...)
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Leg doch eine Anzahl fest und gut.


      Darum ging die Diskussion ja mit dem Warenausgang... die wollen keine Verantwortung übernehmen und alles mit "ausreichend" auf den Spediteur abwälzen, was ich in der Disposition - als Vertretung des Spediteurs - eben nicht will. Und um deren Argument "dann ist es das Problem des Spediteurs" zu entkräften, such ich eben Argumente, dass "ausreichend" im Auftrag nichts bringt...

      Ich seh mich schon Abends um 20 Uhr in der Halle rumflitzen und wutentbrannt am diskutieren :cursing:
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Standardbeschickung Ladungssicherungsmittel Tautliner Plane Code XL:

      - Mindestens 6 Seitenbretter ( Alu mit Nut und Feder) pro Feld. Besser sind 7 damit man 4 Unten als Seitenwand setzen kann, es sei denn, man hat eine Kante!
      - 2x Klemmbretter bis 1000 Kg pro Stück! Optional noch 2 Einsteckbalken und 4 Lochbretter!
      - 22 Gurte mit Kurzhebelratschen oder 18 Gurte mit Langhebelratschen!
      - 1 Spanngurt +9m Länge als Überwurf falls man mit offenen Türen fährt. Bei Mega 2 Gurte extra für Kreuzverspannung wenn man mit offenen Türen fährt!
      - 44 oder 36 Kantenschoner Weichplastik, die Hartplastik knacken meistens weg. Optional geht auch Meterware wenn man breitere braucht und selber zuschneiden kann.
      - Ausreichend Antirutschmatten, bei Schwergut und Palettenware 5 bis 8mm Stärke mindestens. Bei Papierrollen gehen auch 3mm.


      So, mit dieser Ausstattung kann man nahezu jegliche Ladung vollkommen ausreichend Sichern ohne das man sich gross Anstrengen oder verbiegen muss. Wenn man dann noch Sinnvoll mit Kopflasching, Bauchlasching und leeren Europaletten arbeitet kann nichts mehr passieren. Wichtig ist, die Sachen müssen Heile sein.
      Irgendjemand meinte, die Einsteckbalken werden zu selten gebraucht und beschädigen den Palettenkasten wenn sie darin liegen. Einfach die Dinger auf ARM legen und schon kann nix mehr passieren!
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)