Kabotage Regelung

    • Ja aber lese mal wieviel Fahrten und dann müssen sie wieder einen Exporttransport ausführen!

      Habe heute mal geschaut, der ex Knacki hat in Ettlingen eine Deutsche NDL und wenn der Deutsche EU Lizenzen auf den Slowagen hat, darf der fahren seinen Intermodalen Verkehr!

      Also in einem Ostblockstaat die Autos angemeldet oder Miet SZM und Ostblockfahrer drauf, diese in D angemeldet und Deutsche EU auf das Auto, kann es sich 180 Tage in D bewegen und dann muss es einen Tag raus aus Deutschland aus Zolltechnischen Gründen!
    • seit einigen wochen ist bei uns im chemiebereich zu beobachten, das vermehrt szm mit rumänischer zulassung deutsche auflieger durch die gegend ziehen. manchmal sind es auch komplett rumänische züge. diese fahrzeuge sind durchgehend mit 2 mann besetzt! ich möchte mal wissen wie die ihr leben organisieren, wenn die kabotage fahren. die können doch kaum für längere zeit, so wie die kabotageregelung das ermöglicht, im auto leben. und noch dazu zu zweit! [Blockierte Grafik: http://wuerziworld.de/Smilies/wirr/wirr9.gif]
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      * Fanclub Franz Meersdonk *

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    • Auf Achse schrieb:

      seit einigen wochen ist bei uns im chemiebereich zu beobachten, das vermehrt szm mit rumänischer zulassung deutsche auflieger durch die gegend ziehen. manchmal sind es auch komplett rumänische züge. diese fahrzeuge sind durchgehend mit 2 mann besetzt! ich möchte mal wissen wie die ihr leben organisieren, wenn die kabotage fahren. die können doch kaum für längere zeit, so wie die kabotageregelung das ermöglicht, im auto leben. und noch dazu zu zweit! [Blockierte Grafik: http://wuerziworld.de/Smilies/wirr/wirr9.gif]



      ... könntest Du Dir vorstellen das die für einen deutschen TU fahren, und bei dem TU auf dem Hof eine Basis haben wo sie ihre Fahrzeuge warten und am Wochenende leben. Wenn es Dein Vorstellungsvermögen nicht zu sehr übersteigt geh mal davon aus das das mittlerweile gängige Praxis ist.
    • Veränderung der Wettbewerbssituation : Kabotage
      Kabotage bezeichnet einen Inlandtransport, der von einem ausländischen Unternehmen, das nicht in dem Land ansässig ist, durchgeführt wird. Kabotage war in der Vergangenheit verboten, bzw. durch die Ausgabe eines begrenzten Kontingents beschränkt. Seit dem 1. Juli 1998 ist die Kabotage innerhalb der gesamten Europäischen Union freigegeben. Es gibt jedoch Übergangsregelungen mit den neuen EU-Ost Mitgliedsstaaten. Darin ist festgehalten, dass die Durchführung von Binnenverkehren durch Unternehmen aus den Beitrittsländern für 2 bis max. 5 Jahre nicht zugelassen ist. Für die Länder Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Tschechien gilt die so genannte 2+2+1 Regelung. Das bedeutet, dass in den genannten Ländern ansässige Unternehmen keine Kabotageverkehre in alten und neuen Mitgliedsstaaten innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht ausführen dürfen und umgekehrt. Nach Beitritt dieser Staaten teilen sie der Kommission mit, ob sie eine weitere Verlängerung der Übergangszeit um zwei Jahre wünschen, oder ob sie den Markt vollständig öffnen. Nach dem Ablauf des vierten Jahres kann im Falle einer schwerwiegenden Störung eine Verlängerung um ein weiteres Jahr vorgelegt werden. Mit Polen und Ungarn gibt es eine 3+2+1 Regelung und es sind außerdem bilaterale Vereinbarungen zwischen den Staaten erlaubt. Die Länder Malta, Zypern und Slowenien fallen nicht unter das Kabotageverbot und es wurde auf eine Beschränkung der Arbeitsnehmerfreizügigkeit verzichtet.

      Da die EU nicht mit allen Beitrittsstaaten einheitliche Marktbeschrän-kungen vereinbart hat, haben inzwischen viele deutsche und ausländische Unternehmen die Chance erkannt und bedienen mit in diesen Ländern zugelassenen Fahrzeugen und Fahrpersonal aus Drittländern den EU-Verkehrsmarkt.

      Wegen der ungleichen Wettbewerbsbedingungen sieht die Bundesregie-rung in naher Zukunft vor Kabotage zu beschränken. Ermöglicht wird dies durch die EU-Verordnung 3118/93, in der den Mitgliedsstaaten die Zulassung einer zeitweiligen Kabotage eingeräumt wird. Die Länder Österreich, Frankreich, Griechenland und Italien haben bereits Regelungen erlassen, die ausländischen Unternehmen die Kabotage erschweren.