Kabotage Regelung

    • Kabotage Regelung

      Hallo zusammen,

      kann mir vielleicht jemand folgende Fragen beantworten?

      Kabotage ist ja so ein Thema für sich. Welche Möglichkeiten hat ein z.B. Rumänischer Spediteur an deutsche Aufträge zu kommen? Was muss es uns als Auftraggeber vorlegen, damit wir ihm etwas vertrauen schenken? Was ist mit einer Güterhaftpflichtversicherung und mit einer Transportversicherung? Wie läuft es mit dem Bezahlen des Transportes?

      Ich hoffe es sind Fachleute unter uns die mir das Erklären können.

      Danke schon mal :)
    • Karbotage bedeutet ja nur ein Transport endet in dem Land in dem er beginnt. Die EU ist ein Wirtschaftsraum wo für alle Teilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten sollen. So wie ich mit meinem deutschen LKW in Rumänien beliebig Karbotage fahren darf kann das auch ein Rumäne innerhalb von Deutschland. Selbstverständlich braucht er eine Güterschadenhaftpflichtversicherung und eine Eu Genehmigung und er muß sich an die gleichen Sozialvorschriften halten wie ein deutscher TU. Mit Vertrauen hat das alles nichts zu tun. Vertrauen ist nicht gesetzlich regelbar und wie das mit dem Bezahlen des Transports läuft kann ich nicht als ernstzunehmende Frage auffassen.
    • Das findet man auf der Seite der BAG dazu:

      Kabotage
      Aktuelle Entwicklungen im Güterkraftverkehrsrecht

      Die Zulässigkeit von Kabotagebeförderungen innerhalb Deutschlands ergibt sich – bis zum Inkrafttreten der Art. 8 ff. der Verordnung (EG) 1072/2009 – aus § 17a GüKGrKabotageV.

      Ab 14. Mai 2010 gelten gemeinschaftsweit einheitliche Kabotagebestimmungen (Art. 8 ff. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009). Dabei lässt Art. 8 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 abweichend von der nationalen Bestimmung des § 17a Abs. 2 GüKGrKabotageV Kabotagebeförderungen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung erst nach vollständiger Entladung des Fahrzeuges zu.

      Zudem kann künftig innerhalb von drei Tagen nach der Einfahrt mit einem unbeladenen Fahrzeug in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates eine Kabotagebeförderung durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass zuvor eine grenzüberschreitende Beförderung in einen anderen Mitgliedstaat stattgefunden hat, und dass insgesamt die 7-Tage-Frist eingehalten wird (Art 8 Abs. 2 Unterabsatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009).

      Das Kabotageverbot für Transportunternehmen aus Rumänien und Bulgarien wurde bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.


    • Das mit dem Bezahlen könnte ich beantworten : Zahlungsinformationen stehen auf der Rechnung, 1. Mahnung, 2. Mahnung, 3.Mahnung und zum Schluß auf dem Mahnbescheid :D :D

      Wichtig wären da eigentlich nur IBAN und BIC-Swift, oder wie der Kram sich nennt, den Rest muß die Buchhaltung erledigen. (Thema : EU-Überweisung) Vorher klären, wer die Kosten des Geldverkehrs trägt. Die kann der Absender zahlen, der Empfänger oder hälftig beide. War jedenfalls bei mir mal so, als ich von einem Holländer mal 15 Euronen zu wenig bekam.

      Das mit der Kabotage ist übrigens gar nicht so gut. Reicht schon, wenn die Bayern durch ganz Deutschland dürfen. :thumbsup:

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Top schrieb:

      Karbotage bedeutet ja nur ein Transport endet in dem Land in dem er beginnt. Die EU ist ein Wirtschaftsraum wo für alle Teilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten sollen. So wie ich mit meinem deutschen LKW in Rumänien beliebig Karbotage fahren darf kann das auch ein Rumäne innerhalb von Deutschland. Selbstverständlich braucht er eine Güterschadenhaftpflichtversicherung und eine Eu Genehmigung und er muß sich an die gleichen Sozialvorschriften halten wie ein deutscher TU. Mit Vertrauen hat das alles nichts zu tun. Vertrauen ist nicht gesetzlich regelbar und wie das mit dem Bezahlen des Transports läuft kann ich nicht als ernstzunehmende Frage auffassen.



      @Top, wenn du auch in hinter Indien lebst dann gelten immer noch so kleine Einschränkungen!

      siehe da!

      Das Kabotageverbot für die neuen EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien ist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12. 2011 verlängert worden.
      Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) machte mit dieser Entscheidung von der im Beitrittsvertrag vorgesehenen Alternative Gebrauch, die Kabotagefreigabe zu verschieben. Damit reagierte das Ministerium auf eine Untersuchung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), in der mögliche Konsequenzen einer Kabotage-Freigabe im Güterkraftverkehr untersucht worden waren.

      Ob dies jetzt nochmals verlängert wurde könnte man in der Anstalt nach lesen!

      Was ist Kabotage

      portal.wko.at/wk/format_detail…h%2Cab%2C14.%2CMai%2C2010

      bag.bund.de/DE/Navigation/Rech…KG/kabotage.html?nn=12994

      @Tommy, EU Überweisungen sind seit Jahren gebührenfrei wenn die IBAN auf der Rechnung angibt!

      Steht nur eine Deutsche Bankverbindung auf der Rechnung dann ist die Überweisung kostenpflichtig für den Empfänger in der Regel weil der Absender ja nichts investieren will!
    • Ja ist schon alles schön und Recht, das man die Rechnungen Bezahlen muss ist ja logisch.

      Was aber noch nicht ganz klar ist, wie kommt der Ausländische Fahrer zu dem deutschen Auftrag?

      Der Bulgarische Fahrer war ja auch nur ein Beispiel, es könnte ja auch ein Italienischer FF sein.

      Das ist Interessant für all die sich nicht ganz sicher sind.

      verkehrsrundschau.de/kabotagef…nd-rumaenien-1090723.html

      Danke schon mal an alle Beteiligten :D :thumbsup:
    • CCLogistik schrieb:


      Was aber noch nicht ganz klar ist, wie kommt der Ausländische Fahrer zu dem deutschen Auftrag?




      Genauso wie er es in seiner Heimat tut.

      Stell dich einfach mit ein Fax oder Mail vor, wer du bist und was du machst und gut ist es auch zu erwaehnen was der zukunftiger Versenser ueberhaupt von dir bekommt und fuer wieviel.

      Einige paletten quer durch Europa oder Ausserhalb zu Fahren koennen eigentlich Alle.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Kabotage ab den Kombibahnhöfen?

      Mir ist in letzter Zeit einer aufgefallen der zieht von Kassel fort 13,60 m Wechselpritschen mit Slowakischem Kennzeichen!

      Normal dürfte es da auch Begrenzung geben?

      Weiß da einer was oder muss ich mal bei der BAG erkundigen!
    • so habe mal mit der bag gesprochen.

      hat dieser gute mann keine deutsche eu lizenz auf den lkws dan hat er gelitten.

      auch intressant, ich kann in einem eu staat die zugmaschiene mieten und nehme meine lizens und transportiere deutschland weit oder eu weit.