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1

Donnerstag, 5. Januar 2012, 12:05

Kabotage Regelung

Hallo zusammen,

kann mir vielleicht jemand folgende Fragen beantworten?

Kabotage ist ja so ein Thema für sich. Welche Möglichkeiten hat ein z.B. Rumänischer Spediteur an deutsche Aufträge zu kommen? Was muss es uns als Auftraggeber vorlegen, damit wir ihm etwas vertrauen schenken? Was ist mit einer Güterhaftpflichtversicherung und mit einer Transportversicherung? Wie läuft es mit dem Bezahlen des Transportes?

Ich hoffe es sind Fachleute unter uns die mir das Erklären können.

Danke schon mal :-)

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2

Donnerstag, 5. Januar 2012, 12:16

Karbotage bedeutet ja nur ein Transport endet in dem Land in dem er beginnt. Die EU ist ein Wirtschaftsraum wo für alle Teilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten sollen. So wie ich mit meinem deutschen LKW in Rumänien beliebig Karbotage fahren darf kann das auch ein Rumäne innerhalb von Deutschland. Selbstverständlich braucht er eine Güterschadenhaftpflichtversicherung und eine Eu Genehmigung und er muß sich an die gleichen Sozialvorschriften halten wie ein deutscher TU. Mit Vertrauen hat das alles nichts zu tun. Vertrauen ist nicht gesetzlich regelbar und wie das mit dem Bezahlen des Transports läuft kann ich nicht als ernstzunehmende Frage auffassen.

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3

Donnerstag, 5. Januar 2012, 12:23

Das findet man auf der Seite der BAG dazu:

Zitat

Kabotage
Aktuelle Entwicklungen im Güterkraftverkehrsrecht

Die Zulässigkeit von Kabotagebeförderungen innerhalb Deutschlands ergibt sich – bis zum Inkrafttreten der Art. 8 ff. der Verordnung (EG) 1072/2009 – aus § 17a GüKGrKabotageV.

Ab 14. Mai 2010 gelten gemeinschaftsweit einheitliche Kabotagebestimmungen (Art. 8 ff. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009). Dabei lässt Art. 8 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 abweichend von der nationalen Bestimmung des § 17a Abs. 2 GüKGrKabotageV Kabotagebeförderungen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung erst nach vollständiger Entladung des Fahrzeuges zu.

Zudem kann künftig innerhalb von drei Tagen nach der Einfahrt mit einem unbeladenen Fahrzeug in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates eine Kabotagebeförderung durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass zuvor eine grenzüberschreitende Beförderung in einen anderen Mitgliedstaat stattgefunden hat, und dass insgesamt die 7-Tage-Frist eingehalten wird (Art 8 Abs. 2 Unterabsatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009).

Das Kabotageverbot für Transportunternehmen aus Rumänien und Bulgarien wurde bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.


daeumling
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4

Donnerstag, 5. Januar 2012, 12:35

Das mit dem Bezahlen könnte ich beantworten : Zahlungsinformationen stehen auf der Rechnung, 1. Mahnung, 2. Mahnung, 3.Mahnung und zum Schluß auf dem Mahnbescheid :D :D

Wichtig wären da eigentlich nur IBAN und BIC-Swift, oder wie der Kram sich nennt, den Rest muß die Buchhaltung erledigen. (Thema : EU-Überweisung) Vorher klären, wer die Kosten des Geldverkehrs trägt. Die kann der Absender zahlen, der Empfänger oder hälftig beide. War jedenfalls bei mir mal so, als ich von einem Holländer mal 15 Euronen zu wenig bekam.

Das mit der Kabotage ist übrigens gar nicht so gut. Reicht schon, wenn die Bayern durch ganz Deutschland dürfen. :thumbsup:

mfg thommy
Auf meinem Grabstein soll stehen: „Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand!“

5

Donnerstag, 5. Januar 2012, 13:14

Karbotage bedeutet ja nur ein Transport endet in dem Land in dem er beginnt. Die EU ist ein Wirtschaftsraum wo für alle Teilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten sollen. So wie ich mit meinem deutschen LKW in Rumänien beliebig Karbotage fahren darf kann das auch ein Rumäne innerhalb von Deutschland. Selbstverständlich braucht er eine Güterschadenhaftpflichtversicherung und eine Eu Genehmigung und er muß sich an die gleichen Sozialvorschriften halten wie ein deutscher TU. Mit Vertrauen hat das alles nichts zu tun. Vertrauen ist nicht gesetzlich regelbar und wie das mit dem Bezahlen des Transports läuft kann ich nicht als ernstzunehmende Frage auffassen.



@Top, wenn du auch in hinter Indien lebst dann gelten immer noch so kleine Einschränkungen!

siehe da!

Das Kabotageverbot für die neuen EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien ist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12. 2011 verlängert worden.
Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) machte mit dieser Entscheidung von der im Beitrittsvertrag vorgesehenen Alternative Gebrauch, die Kabotagefreigabe zu verschieben. Damit reagierte das Ministerium auf eine Untersuchung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), in der mögliche Konsequenzen einer Kabotage-Freigabe im Güterkraftverkehr untersucht worden waren.

Ob dies jetzt nochmals verlängert wurde könnte man in der Anstalt nach lesen!

Was ist Kabotage

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk…4.%2CMai%2C2010

http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rec…e.html?nn=12994

@Tommy, EU Überweisungen sind seit Jahren gebührenfrei wenn die IBAN auf der Rechnung angibt!

Steht nur eine Deutsche Bankverbindung auf der Rechnung dann ist die Überweisung kostenpflichtig für den Empfänger in der Regel weil der Absender ja nichts investieren will!
Klar bin ich für die Frauenquote! 90 % aller Toten bei Arbeitsunfällen sind Männer, wo bleibt die Quote?

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6

Donnerstag, 5. Januar 2012, 13:34

Ja ist schon alles schön und Recht, das man die Rechnungen Bezahlen muss ist ja logisch.

Was aber noch nicht ganz klar ist, wie kommt der Ausländische Fahrer zu dem deutschen Auftrag?

Der Bulgarische Fahrer war ja auch nur ein Beispiel, es könnte ja auch ein Italienischer FF sein.

Das ist Interessant für all die sich nicht ganz sicher sind.

http://www.verkehrsrundschau.de/kabotage…en-1090723.html

Danke schon mal an alle Beteiligten :D :thumbsup:

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7

Donnerstag, 5. Januar 2012, 17:54

bei mir ist 2012, was interessiert mich da eine Verlängerung bis 2011?

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8

Samstag, 7. Januar 2012, 15:03


Was aber noch nicht ganz klar ist, wie kommt der Ausländische Fahrer zu dem deutschen Auftrag?




Genauso wie er es in seiner Heimat tut.

Stell dich einfach mit ein Fax oder Mail vor, wer du bist und was du machst und gut ist es auch zu erwaehnen was der zukunftiger Versenser ueberhaupt von dir bekommt und fuer wieviel.

Einige paletten quer durch Europa oder Ausserhalb zu Fahren koennen eigentlich Alle.


Konstadinos Milonas
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GR 55354 Thessaloniki

Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
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9

Mittwoch, 4. April 2012, 10:02

Stimmt :thumbsup: :thumbsup:

10

Mittwoch, 4. April 2012, 10:48

Kabotage ab den Kombibahnhöfen?

Mir ist in letzter Zeit einer aufgefallen der zieht von Kassel fort 13,60 m Wechselpritschen mit Slowakischem Kennzeichen!

Normal dürfte es da auch Begrenzung geben?

Weiß da einer was oder muss ich mal bei der BAG erkundigen!
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11

Mittwoch, 4. April 2012, 11:56

so habe mal mit der bag gesprochen.

hat dieser gute mann keine deutsche eu lizenz auf den lkws dan hat er gelitten.

auch intressant, ich kann in einem eu staat die zugmaschiene mieten und nehme meine lizens und transportiere deutschland weit oder eu weit.
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Mittwoch, 4. April 2012, 17:20

...Das Kabotageverbot für die neuen EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien ist um weitere zwei Jahre bis zum 31.12. 2011 verlängert worden.

ab 01.01.2012 dürfen se aber.
http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzme…1D.041?nn=12502
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Mittwoch, 4. April 2012, 22:46

Ja aber lese mal wieviel Fahrten und dann müssen sie wieder einen Exporttransport ausführen!

Habe heute mal geschaut, der ex Knacki hat in Ettlingen eine Deutsche NDL und wenn der Deutsche EU Lizenzen auf den Slowagen hat, darf der fahren seinen Intermodalen Verkehr!

Also in einem Ostblockstaat die Autos angemeldet oder Miet SZM und Ostblockfahrer drauf, diese in D angemeldet und Deutsche EU auf das Auto, kann es sich 180 Tage in D bewegen und dann muss es einen Tag raus aus Deutschland aus Zolltechnischen Gründen!
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14

Donnerstag, 5. April 2012, 08:07

seit einigen wochen ist bei uns im chemiebereich zu beobachten, das vermehrt szm mit rumänischer zulassung deutsche auflieger durch die gegend ziehen. manchmal sind es auch komplett rumänische züge. diese fahrzeuge sind durchgehend mit 2 mann besetzt! ich möchte mal wissen wie die ihr leben organisieren, wenn die kabotage fahren. die können doch kaum für längere zeit, so wie die kabotageregelung das ermöglicht, im auto leben. und noch dazu zu zweit!
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Donnerstag, 5. April 2012, 11:25

Fährst du bei einem sub fur den gruber?
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Donnerstag, 5. April 2012, 11:41

meinst du mir? njet! :D
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17

Freitag, 6. April 2012, 21:40

seit einigen wochen ist bei uns im chemiebereich zu beobachten, das vermehrt szm mit rumänischer zulassung deutsche auflieger durch die gegend ziehen. manchmal sind es auch komplett rumänische züge. diese fahrzeuge sind durchgehend mit 2 mann besetzt! ich möchte mal wissen wie die ihr leben organisieren, wenn die kabotage fahren. die können doch kaum für längere zeit, so wie die kabotageregelung das ermöglicht, im auto leben. und noch dazu zu zweit!



... könntest Du Dir vorstellen das die für einen deutschen TU fahren, und bei dem TU auf dem Hof eine Basis haben wo sie ihre Fahrzeuge warten und am Wochenende leben. Wenn es Dein Vorstellungsvermögen nicht zu sehr übersteigt geh mal davon aus das das mittlerweile gängige Praxis ist.
daeumling
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Mittwoch, 15. Mai 2013, 15:52

Veränderung der Wettbewerbssituation : Kabotage
Kabotage bezeichnet einen Inlandtransport, der von einem ausländischen Unternehmen, das nicht in dem Land ansässig ist, durchgeführt wird. Kabotage war in der Vergangenheit verboten, bzw. durch die Ausgabe eines begrenzten Kontingents beschränkt. Seit dem 1. Juli 1998 ist die Kabotage innerhalb der gesamten Europäischen Union freigegeben. Es gibt jedoch Übergangsregelungen mit den neuen EU-Ost Mitgliedsstaaten. Darin ist festgehalten, dass die Durchführung von Binnenverkehren durch Unternehmen aus den Beitrittsländern für 2 bis max. 5 Jahre nicht zugelassen ist. Für die Länder Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Tschechien gilt die so genannte 2+2+1 Regelung. Das bedeutet, dass in den genannten Ländern ansässige Unternehmen keine Kabotageverkehre in alten und neuen Mitgliedsstaaten innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht ausführen dürfen und umgekehrt. Nach Beitritt dieser Staaten teilen sie der Kommission mit, ob sie eine weitere Verlängerung der Übergangszeit um zwei Jahre wünschen, oder ob sie den Markt vollständig öffnen. Nach dem Ablauf des vierten Jahres kann im Falle einer schwerwiegenden Störung eine Verlängerung um ein weiteres Jahr vorgelegt werden. Mit Polen und Ungarn gibt es eine 3+2+1 Regelung und es sind außerdem bilaterale Vereinbarungen zwischen den Staaten erlaubt. Die Länder Malta, Zypern und Slowenien fallen nicht unter das Kabotageverbot und es wurde auf eine Beschränkung der Arbeitsnehmerfreizügigkeit verzichtet.

Da die EU nicht mit allen Beitrittsstaaten einheitliche Marktbeschrän-kungen vereinbart hat, haben inzwischen viele deutsche und ausländische Unternehmen die Chance erkannt und bedienen mit in diesen Ländern zugelassenen Fahrzeugen und Fahrpersonal aus Drittländern den EU-Verkehrsmarkt.

Wegen der ungleichen Wettbewerbsbedingungen sieht die Bundesregie-rung in naher Zukunft vor Kabotage zu beschränken. Ermöglicht wird dies durch die EU-Verordnung 3118/93, in der den Mitgliedsstaaten die Zulassung einer zeitweiligen Kabotage eingeräumt wird. Die Länder Österreich, Frankreich, Griechenland und Italien haben bereits Regelungen erlassen, die ausländischen Unternehmen die Kabotage erschweren.

  • »stahltrucker« ist männlich

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Über mich: Ich fahre ab und zu mal LKW im Fernverkehr
habe sonst jeden Tag damit zu tun

UND mich Ko.... wissende Schlamperei an

Wohnort: zwischen A4, A13, A14 und A17 an der S36

Beruf: verrate ich nicht, manch einer hats erraten

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19

Mittwoch, 15. Mai 2013, 16:12

mmmhhhhhhh,, wo hastn das her ? oder wie alt ist das ? Bitte LINK !


irgendwie verstehe ich nicht, was uns die Fahrerbescheinigung für Fahrer aus 3.Staaten mit der Kabotage zu tun hat.


DIe Kabotage ist aber seit 2009 in der

VO(EG)1072/2009


geregelt. (auch die Fahrerbescheinigung)

Neu! Hier könnte Ihre Textwerbung, oder eine Grafikwerbung mit einem Link zu Ihrer Webseite stehen!

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