Kabotage

    • Hallo Zusammen,

      ich habe eine Frage bezüglich der Kabotageverkehre in DE.

      Ist es richtig das wenn mal eine Niederlassung im Ausland hat und dort die LKW zugelassen sind das diese Fahrzeuge uneingeschränkt Verkehre innerhalb von DE durchführen dürfen?

      Gesetzlich gilt ja folgende Regelung:

      Kabotage ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, dem sogenannten Aufnahmestaat, durch einen Unternehmer, der in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat.

      Freue mich auf eure Antworten :)
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Hallo,
      eine ausländische Niederlassung bzw. Tochterfirma einer deutschen Firma mit dort zugelassenem Fuhrpark unterliegt hinsichtlich der Kabotageverkehre in Deutschland den gleichen Regelungen bzw. Einschränkungen wie eine ausländische Firma ohne Verbindung zu einer deutschen Muttergesellschaft.
      Sicher?

      ...weder Sitz noch Niederlassung....

      darunter würde ich schon verstehen, dass falls eine Niederlassung vorhanden ist, eben die Kabotageregeln nicht greifen.
      Wie eine Niederlassung auszusehen hat, ist ja auch definiert.
    • Die Fahrzeuge einer ausländischen Niederlassung einer deutschen Firma unterliegen ganausowenig den Kabotageregeln in Deutschland, wie die Fahrzeuge einer ausländischen Firma mit Niederlassung in Deutschland.

      Den Kabotageregeln unterliegen nur Fahrzeuge von Firmen, welche keinen Sitz oder keine Niederlassung in Deutschland haben. hier gilt von Einreise max 3 Frachten pro LAnd bis zur Ausreise des FAhrzeuges innerhalb von 7 TAgen. Eine grenzüberschreitende Fahrt mit Ziel im Land oder Abgangsort im Land gilt als eine Fracht. Sogenannte TRAMP-Fahrten sind unbegrenzt möglich. Deswegen wird ja auch die Regelung der Übernachtung im FAhrzeug EU-weit gefordert !

      Das gilt umgekehrt für jedes EU-Land.
    • Hi,

      nicht mehr zu 100% :D , da muss ich nochmals ins Kleingedruckte schauen und recherchieren. Ich merke die Frage vom TE hat es in sich, egal ob ich recht behalte oder nicht , da kann ich was dazulernen :thumbup:

      da_Prommi schrieb:

      Wie eine Niederlassung auszusehen hat, ist ja auch definiert
      In der EG Verordnung 1072/2009 und in der nationalen Verordnung GüKGrKabotageV fand ich auf die schnelle nichts, wo ist denn der Begriff "Niederlassung" genauer definiert?
    • Das was die meisten unter einer "Niederlassung" im Ausland verstehen sind doch in aller Regel (rechtlich) selbständige Firmen, die im jeweiligen Land registriert sind. Geht ja schon aus steuerlichen Gründen nicht anders.

      Dann sind doch auch die Fahrzeuge auf diese ausländische Gesellschaft zugelassen (wenns denn überhaupt eigene sind) und die "Niederlassung" hat eigene (polnische oder rumänische) Lizenzen - auf den Namen der ausländischen Firma. Damit hat sich doch die Kabotagefrage beantwortet.

      Sonst könnt ja jeder seine Nahverkehrsfahrzeuge in Glotzistan zulassen und damit dauerhaft in D herumfahren

      Oder überseh ich gerade was?
    • Franz_Meersdonk schrieb:

      Das was die meisten unter einer "Niederlassung" im Ausland verstehen sind doch in aller Regel (rechtlich) selbständige Firmen, die im jeweiligen Land registriert sind. Geht ja schon aus steuerlichen Gründen nicht anders.

      Dann sind doch auch die Fahrzeuge auf diese ausländische Gesellschaft zugelassen (wenns denn überhaupt eigene sind) und die "Niederlassung" hat eigene (polnische oder rumänische) Lizenzen - auf den Namen der ausländischen Firma. Damit hat sich doch die Kabotagefrage beantwortet.

      Sonst könnt ja jeder seine Nahverkehrsfahrzeuge in Glotzistan zulassen und damit dauerhaft in D herumfahren

      Oder überseh ich gerade was?

      Hallo Franz,

      Du übersiehst da was.

      Du kannst Deine Nahverkehrsfahrzeuge zulassen, wo Du möchtest.
      Musst halt nur die Vorschriften im Einsatzland beachten. In DE z.B. Milog und damit ist der Vorteil nicht mehr so groß im Nahverkehr.
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Hi,

      nicht mehr zu 100% :D , da muss ich nochmals ins Kleingedruckte schauen und recherchieren. Ich merke die Frage vom TE hat es in sich, egal ob ich recht behalte oder nicht , da kann ich was dazulernen :thumbup:

      da_Prommi schrieb:

      Wie eine Niederlassung auszusehen hat, ist ja auch definiert
      In der EG Verordnung 1072/2009 und in der nationalen Verordnung GüKGrKabotageV fand ich auf die schnelle nichts, wo ist denn der Begriff "Niederlassung" genauer definiert?

      EG Verordnung 1071/2009 Artikel 5ff.
    • da_Prommi schrieb:

      EG Verordnung 1071/2009 Artikel 5ff.
      Das nenne ich eine knappe präzise Ansage :thumbup:
      Die Definition des Begriffs "Niederlassung" in der 1071/2009 bezieht sich zwar auf die Zulassungsveraussetzungen für Transportunternehmer, aber wenn ich die Kriterien auf Kabotage übertrage bin ich nach dem ersten Querlesen wieder ganz optimistisch, daß ich meine erste Aussage nicht komplett widerrufen muß :D
      Sobald ich das ausführlich durchgekaut habe, werde ich noch "ein paar Zeilen" ;) dazu schreiben.....
    • da_Prommi schrieb:

      ich würde die Aussage von Stahltrucker auch nicht außer acht lassen. Der hat "ein bißchen " Kompetenz.
      nö, an dessen Posting arbeite ich mich gedanklich schwer ab, parallel zum operativen Jahresendgeschäft ;)

      stahltrucker schrieb:

      Die Fahrzeuge einer ausländischen Niederlassung einer deutschen Firma unterliegen ganausowenig den Kabotageregeln in Deutschland,
      Wenn das zutrifft könnte ich mit meiner deutschen GmbH (EU Lizenz habe ich in der Schublade ;) ) eine Zweigniederlassung im EU Ausland z.B. PL gründen, das geht , ich muß nicht zwangsläufig dort eine Tochtergesellschaft nach ausländischen Recht gründen (genauso wie eine englische Limited ein DE einen operativen Geschäftsbetrieb haben kann, um die gängige Variante zu nennen) richte dort als Zweigniederlassung Slubice der ....... GmbH einen ordentlichen kaufmännischen Geschäftsbetrieb ein, unterliege mit dieser ausländischen Niederlassung natürlich der dortigen Gesetzgebung inkl. Besteuerung, hole mir dort eine polnische EU-Lizenz, und jetzt kommts: kaufe/lease/miete 50 LKW, und stelle mit polnischen Arbeitsverträgen 50 Fahrer ein und kann dann, weil ja mein originärer Firmensitz in DE ist, mit diesen 50 LKW unbeschränkt (keine 3x7 Regel etc.) in Deutschland Binnenverkehr betreiben ?????
      (ach ja, in Deutschland am Stammsitz würde ich mir dann mindestens einen einzigen LKW mit DE Zulassung zulegen , sieht ja sonst ganz blöd aus :D )

      stahltrucker schrieb:

      unterliegen ganausowenig den Kabotageregeln in Deutschland, wie die Fahrzeuge einer ausländischen Firma mit Niederlassung in Deutschland.
      jetzt werden die Gedankenspiele noch tollkühner: Nehmen wir den großen W.... aus Ungarn , gelbe Lackierung mit blauer Plane auf der die Sonne scheint.....
      Der richtet jetzt am Firmensitz seiner W.... Deutschland GmbH in München noch eine Zweigniederlassung seiner ungarischen W...... Zrt. ein und macht spiegelbildlich das gleiche Prozedere wie ich für oben für meine deutsche Mini-GmbH in Polen beschreiben habe.....
      Und ab sofort dürfen alle paar Tausend blau-gelben LKW's mit der lachenden Sonne mit HU-Zulassung völlig unbelästigt von 3x7 Regeln im nationalen Verkehr in Deutschland rollen?

      Also ich habe da durchaus so meine Zweifel ?( ?(
    • Stimmt nach den Regeln der Gesetze und Vorschriften . Musst Dich aber auch an die deutschen Vorschriften halten. nur als Beispiel Milog.

      Ich selbst hatte mich zum Thema ausflaggen schon mal intensiv mit CZ befasst. Macht aber nur Sinn, wenn Du international unterwegs bist, sonst stören einige nationale Regelungen zu sehr.

      Beim W... musst aufpassen, sind viele kleine Firmen (TU), die unter dieser Sonne segeln. Genauso, wie beim Reutlinger.... oder beim grünen