Frachtführer-Versicherung ???

    • Frachtführer-Versicherung ???

      Ich bin seit vielen Jahren selbständiger Transportunternehmer im Bereich Kurierdienst bis 3,5 t. zulässiges Gesamtgewicht und habe kurz 3 Fragen an euch bzgl. Versicherung.

      1. Ich habe eine Betriebshaftpflicht, die wohl jeder Unternehmer haben sollte.

      2. Ich habe seit Beginn meiner Tätigkeit eine Frachtführer- Versicherung mit 40 SZR. Normalerweise genügen ja die vorgegebenen 8,33 SZR, aber viele Auftraggeber erwarten eben die höheren 40 SZR.
      Nun meine Frage: Benötige ich diese Versicherung überhaupt, da ich nur im Bereich bis 3,5 t arbeite ???

      3. Diese Frage hängt mit der 2. Frage zusammen:
      Bei 40 SZR entspricht die max. Schadensumme die ersetzt wird etwa 50 Euro pro kg, also bei einem Transport mit Kleintransporter sind das ca. 50.000 € bei 1000 kg. Gewicht der transportierten Ware.
      Was passiert; und wer haftet, wenn ich z.B. Ware auflade die einen höheren Wert hat, also z.B. 100.000 €/ Tonne.
      Dies kann passieren, da ich z.B. teure Bauteile für Maschinenbaufirmen transportiere.
      Was ist zu tun wenn der Auftraggeber eine höhere Versicherung wünscht ? Muss ich dann dafür sorgen oder im Schadensfall geradestehen oder muss sich der Versender darum kümmern ?
      Anders gefragt: Würden eigentlich vom Gesetzgeber die 8,33 SZR genügen und wäre der Warenwert höher müsste sich dann der Versender um die entsprechende Versicherung kümmern ?

      Danke im Voraus für eure Antworten.
    • Guten Morgen,

      zu 2.)
      Die Eindeckung einer Frachtführer-Haftungsversicherung ist bis 3,5to GG nicht verpflichtend,also im Prinzip "nein". In der Praxis wird in der Regel kein Kunde einen Transportauftrag an einen TU geben, der keine gültige Frachtführer Haftungsversicherung nachweisen kann. Die Vorlage einer Versicherungsbestätigung vor dem Erstauftrag ist Standard (zumindest unter Profis)
      In den Haftungspolicen ist die Deckung des Korridors bis 40 SZR Standard. Ich kenne keine Police die das nicht "automatisch" mit drin hat. Wer darauf verzichtet ist bei vielen Auftraggebern "aus dem Spiel".
      zu 3.)
      die Frachtführerhaftung beträgt national max. 40 SZR / kg (falls vereinbart), grenzüberschreitend gem. CMR 8,33 SZR. Darüber hinaus ist eine Haftung nur im Ausnahmefall bei "qualifiziertem Verschulden" denkbar (..und das wird im Fall des Falles ein Gerichtsurteil entscheiden).
      Über die Frachtführerhaftung hinausgehende Werte sind vom Grundsatz her das Risiko des Auftraggebers / Versender, dieser sollte ggfs. sein Gesamtrisiko über eine Transportversicherung (Generalpolice) abdecken. Oder er beauftragt den Spediteur / Frachtführer, zu seinen Lasten individuell - sendungsbezogen - eine Transportversicherung einzudecken.

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    • Ahnungslos 3.0 schrieb:



      zu 3.)
      die Frachtführerhaftung beträgt national max. 40 SZR / kg (falls vereinbart), grenzüberschreitend gem. CMR 8,33 SZR. Darüber hinaus ist eine Haftung nur im Ausnahmefall bei "qualifiziertem Verschulden" denkbar (..und das wird im Fall des Falles ein Gerichtsurteil entscheiden).
      Über die Frachtführerhaftung hinausgehende Werte sind vom Grundsatz her das Risiko des Auftraggebers / Versender, dieser sollte ggfs. sein Gesamtrisiko über eine Transportversicherung (Generalpolice) abdecken. Oder er beauftragt den Spediteur / Frachtführer, zu seinen Lasten individuell - sendungsbezogen - eine Transportversicherung einzudecken.
      bitte dabei beachten, daß es zu Beauflagungen durch die Transportversicherung kommen kann (2-Mann-Besatzung, etc.), welche sich wiederum direkt auf den Frachtpreis auswirken können

      ansonst gibt es nix hinzuzufügen
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!