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bobaloo

Anfänger

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Beiträge: 2

Über mich: Bin ein exporter nach südlich Afrika, englisch sprächende süd Afrikaner, kenn mich gut in diesen Region re: druck usw.

Wohnort: Vreden NRW

Beruf: Exporter, Druck inkte und Toner

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1

Freitag, 12. August 2011, 12:23

Eine lange schmerzhafte Geschichte. Ratschläge bitte ?

Im November 2010 habe ich die deutsche Speditionsfirma XXX damit beauftragt, drei Maschinen in Deutschland abzuholen und zu für zwei Wochen zu lagern, um sie dann nach Duisburg zu liefern, wo Sie für den weiteren Transport durch einen anderen Spediteur nach Tansania vorbereitet werden sollten.
Zehn Tage vor dem Transport bzw. dem Auslaufen der Frist der Containerverladung, informierte mich Firma XXX darüber, dass eine der drei Maschinen in ihrem Lager durch ihre Schuld beschädigt worden sei.

Bei der Maschine handelte es sich um einen gut erhalten Tintenstrahldrucker mit einem Gewicht von 160 kg und einem Marktwert von ca. €6.500. Um ein Auslaufen der Frist der Containerverladung zu vermeiden wurde ein Gutachten von einem Sachverständigen zu einem Preis von €405, vor Ort erstellt. Laut Sachverständigem beliefen sich die Kosten för eine Reparatur ohne Ersatzteile auf €3.900,.
Sofort teilte ich Firma XXX mit, dass ich unmöšglich eine beschädigte Maschine an die Hilfsorganisation schicken künne, da dort keinerlei Reparaturmöglichkeiten bestehen.

Firma XXX teilte mir mit, dass nur ein Schaden in Höhe von €1511,43 (CMR & HGB 8,33 x 1,13109 x 160kg) Übernommen werden würde, da ich keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hätte.
diesen Betrag verlangte die Firma XXX ferner eine Rechnung.

Um meinen Verpflichtungen nachzukommen, kaufte ich im Dezember 2010 einen neues Tintenstrahldrucker und schickte ihn per Luftfracht nach Tansania, damit er zeitgleich ankam, wie die beiden anderen Geräte per Seefracht. Die Kosten hierfür beliefen sich auf €9.800.

Die beschädigte Maschine verpasste natürlich den Containertransport in Duisburg, wurde als Schrott deklariert und befindet sich immer noch im Lager der Firma XXX. Alle Firma XXX Rechnungen wurden rechtzeitig bezahlt.

Meine Frage ist nun, besteht meinerseits ein Anspruch an die Firma XXX, gem. HGB §§ 431 - 433 Haftungshöchstbetrag /Überschreitung der Lieferfrist?.

cargohans

Fortgeschrittener

Beiträge: 531

Über mich: ... hätte, hätte Fahrradkette...

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2

Freitag, 12. August 2011, 12:26

Wenn ich mich nicht komplett irre greift doch da die Betriebshaftpflicht der Firma in dem die Maschine gelagert wurde. Wenn da einer mit dem Stapler drauf fährt z.b. das hat meiner Meinung ja nichts mit CMR zu tun - oder irre ich mich da?

Betriebshaftpflicht haften ja im Millionenbereich somit sollte das in jedem Fall gedeckt werden.
... hätte, hätte, Fahrradkette...

3

Freitag, 12. August 2011, 21:56

Glaube kaum das die Betriebshaftpflicht dafür eintritt!

Wäre die Maschiene bei einem Transport zum dem Spedi XXX Lager entstanden, dann hätte er recht den es gibt höchsten 40 Franken pro KG, den Rest hätte über eine Zusatzversicherung entweder vom Spedi auf Verlangen des Auftraggebers oder der Auftraggeber hätte sie selbst müsst abschließen!

Jetzt ist aber am Lager die Maschiene zu Schaden gekommen! Da muß dem Spedi seine dafür extra abgeschlossen Versicherung zahlen, welche Höhe bin ich übefragt!


Aber du bekommst nur deinen Kaufpreis und Fracht bis zum Zwischenlager minus Schrottwert!

Hier mal was zum lesen!

http://www.jusmeum.de/urteile/olg_k%C3%B…4e07acc88a5c782

@Hans, wenn ein Fahrer der die Woche unterwegs im Fernverkehr ist und den PKW am Betriebsgelände abgstellt hat, der beschädigt wird mit dem Stapler bezahlt die Betriebshaftpflicht keine Cent!

BH zahlt!

Hast Spediongelände mit Halle gemietet und Fahrer macht das Rolltor nicht richtig hoch und der Stapler bleibt der er selber fährt mit dem Mast hängen, dann zahlt BH!

Oder Fahrer nimmt Stapler beim Kunden und schlichtet seine leeren Paletten von hinten nach vorne und blebt am Tor hängen, dann zahlt die BH!

Nimmt der Fahrer den Stapler vom Kunden oder der beauftragt ihn, lad mal schnell deine Palette selbst ab, dann zahlt BH nicht, da er stillschweigend ohne Lohn beim Kunden beschäftigt ist!!t
Klar bin ich für die Frauenquote! 90 % aller Toten bei Arbeitsunfällen sind Männer, wo bleibt die Quote?

Press F13 for the ultimative IQ-Test!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Granitteufel« (12. August 2011, 22:04)


GTM-Solution

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cargohans

Fortgeschrittener

Beiträge: 531

Über mich: ... hätte, hätte Fahrradkette...

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4

Freitag, 12. August 2011, 22:36

Ja privat PKW gehört ja nicht zur Betriebsausstattung. Aber Ware die im Lager eingelagert wird ist doch Betriebsinventar zumindest zeitweise. Aber das ich nur mein "denken" :D hab die Weisheit nicht mit dem Löffel gefressen deshalb nicht ganz sicher..
... hätte, hätte, Fahrradkette...

5

Samstag, 13. August 2011, 09:29

@Hans, brauchst hier einen Baustein raus!!

http://www.kravag.de/ka/kravag/svg/logistic_police/index.jsp
Klar bin ich für die Frauenquote! 90 % aller Toten bei Arbeitsunfällen sind Männer, wo bleibt die Quote?

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bobaloo

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6

Samstag, 13. August 2011, 14:05

Dank sowohl Granitteufel und Cargohans.

Dank sowohl Granitteufel und Cargohans für die schnellen Antworten.

Cargohans, wenn es klappt, wie Sie vorschlagen, können wir eine Party, am frühestens bestellen.

Obwohl es sein kann, wie Graniteteufel schreibt.

War für mich wohl schwierig, das Lesen der Rechtsprechung Referenzen (JusMeum) von früheren ähnlichen Gerichtsverfahren.(Ich bin ein englisch-sprächer und brauchen ein wenig Hilfe von Google Übersetzer)
Wohl die meisten waren CRM Fällen, meines dagegen ein HGB Fall. als Firma XXX wurde beauftragt,
die Maschine von Mannheim-Duisburg zu transportieren, mit 2 Wochen zwischenlagerung bei ihrem Lager inerhalb Deutschland

Wegen meinem Fall nicht CRM eher HGB, würden die folgenden Gründe für einen Anspruch werden ?
HGB § 431 Haftungshöchstbetrag (3) Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Und wenn so, können Sie mich einen erfahrenen Speditions Rechtsanwalt empfehlen.?

Meiner Referenzen sind aus diesem Forum gewonnen. Vielleicht im Laufe der Zeit und mit Hilfe dieses gutes Forum werde ich ein richtige 'Speditions Guru' werden.!!!

Danke mitglieder........bobaloo

7

Dienstag, 16. August 2011, 12:37

Welche Versicherung

Hallo,

habe mal mit meinem Versicherungs-Spezi telefoniert.

Betriebshaftpflicht auf gar keinen Fall!

Speditionsversicherung: Haftung gegeben jedoch nur auf Grundlage der jeweiligen Teilstrecke (HGB/CMR)

Hinweis an alle: der Wareneigentümer hat immer die Möglichkeit eine eigene Warentransportversicherung abzuschliessen. Dann ist das eigene wirtschaftliche Interesse an dem Gut versichert. Diese Deckungen sind im Gegensatz zu einer Haftungsversicherung (HGB/CMR) der Höhe und dem Grunde nach nicht begrenzt! Es wäre der tatsächliche Wert des Druckers versichert/ersetzt worden.

Frag doch mal beim Versicherungsguru in unserem Forum nach!

Euer TT

GTM-Solution

LOADS TODAY

Frachtinkasso

8

Dienstag, 16. August 2011, 12:54

Also alles was über 40SZR/kg hinausgeht sollte der Kunde selbst versichern. Wir weisen unsere Kunden auch immer darauf hin. Bieten ihnen auch an eine gesonderte Versicherung abzuschließen. Kostenpunkt zwischen 0,1% und 0,2% des Warenwertes. Jedenfalls machen wir das so.
"Wenn die Könige bauen, haben die Kärrner zu tun." (Friedrich Schiller)

Peer Steinbrück: "Eine gute Grundlage ist die Voraussetzung für eine solide Basis." :thumbsup:

9

Mittwoch, 17. August 2011, 11:37

Leute die gelernt haben, die haben selbst eine eigene Versicherung!

Auch die Haftungsbeschränkten zahlen nicht alles!!

Beispiel Granit und Marmor Rohtafel auf A Böcken transportiert und ein Schaden da zahlen die Geiz ist geil Versicherungen nicht!

Viele A Granit TU haben in D die Versicherung abgeschlossen!

Es sind auch schon viele auf die Schnautze gefallen!! Wenn der Kunde ex work verlangt auf A Böcken dann ist das seine eigene Sache mit dem Schaden wenn der Schaden nicht durch einen Unfall geschehen ist!

Theoretisch müssten die Rohtafeln in Verschlägen oder Kisten transportiert werden wie nach Übersee!
Klar bin ich für die Frauenquote! 90 % aller Toten bei Arbeitsunfällen sind Männer, wo bleibt die Quote?

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onkelp

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Wohnort: Bremen

Beruf: Speditionskaufmann

Hobbys: LKW

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10

Mittwoch, 24. August 2011, 09:23

Wir haben mit unserem Lagerhalter eine Extra Versicherung. Diese deckt sogar Schäden ab, falls er vergisst Teile der Sendungen zu verladen.

Ist nicht billig, rechnet sich für uns aber....

fabian ude

Fortgeschrittener

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Beiträge: 154

Wohnort: Rosbach/Hessen

Beruf: Transportversicherer

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11

Dienstag, 30. August 2011, 16:27

Haftung oder Versicherung

Hallo an alle,

der Frachtführer/Spediteur haftet immer der Höhe und dem Grunde nach begrenzt.

Bei einem unabwendbaren Ereignis haftet er gar nicht und der Wareneigentümer bleibt auf dem Schaden sitzen. Deswegen sollte derjenige der das wirtschaftliche Interesse an der Ware hat eine eigenständige Warentransportversicherung und/oder Lagerversicherung eindecken. Wir reden hier von ‰ (Promille) vom Warenwert.

Gerne stelle ich eine Übersicht zur Verfügung, die dieses Problem schön erläutert.

Gruss an alle
Fabian Chr. Ude

KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
- Transportversicherungen -
Handy 0151-26415845 (am Wo'ende out of Order)
mailto:fabian.ude@ruv.de

Neu! Hier könnte Ihre Textwerbung, oder eine Grafikwerbung mit einem Link zu Ihrer Webseite stehen!

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