Digitaler Tachograph (EG Kontrollgerät)

    • @ T.T.P.

      Zitat:

      Ich weiß ja nicht, wie es bei euch in der Ecke gehandhabt wird.
      Bei uns steht bei Privatfahrzeugen der Name des Halters im Fahrzeugschein.
      Bei Firmenfahrzeugen steht eben der Firmenname als Halter drin.


      Das ist der Nachteil, wenn man einen Fantasiefirmennamen hat und im Handelsregister eingetragen ist. :P

      Eindeutig steht geschrieben, dass man bei privatfahrten bis 7,5 t keinen Fahrtenkontrollgerät benutzen muss. :D
    • Original von T.T.P.
      Mir hat niemand einen Bären aufgebunden. Habe nur zahlreiche bekannte TU´s, die wegen dieser Sache bereits Bußgelder bezahlt haben.

      Dann sind sie aber gewerblich, mit Anhänger und ohne Fahrtenschreiber erwischt worden. wegen der bloßen Existenz einer AHK ohne Fahrtenschreiber hat garantiert noch niemand eine Knolle gekriegt, jedenfalls nicht zu Recht.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @ kühltaxi

      Ne ne, mein Guter.
      Ein Kumpel ist gewerblich, aber solo erwischt worden.
      Der Bus hatte eine AHK und somit unterlag er der Fahrtenschreiber-Pflicht.
      Der Schlauberger hatte an seinem Bus eine AHK nachträglich montiert. Den Einbau des Fahrtenschreibers hatte er nicht für nötig gehalten.
      Wie ich sehe, sitzen hier mehrere Leute diesem Irrglauben auf.
      Aber das muß jeder selber wissen. Meinen Geldbeutel betrifft es ja nicht :D

      Gruß
      T.T.P.
    • Vielleicht war die AHK ja nicht eingetragen. Wenn doch, muß es ja legal sein, eine AHK ohne Fahrtenschreiber zu haben. Ich würde in dem Fall Einspruch einlegen. Es wäre nicht der erste Fall von Übereifer im Amt.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • @ kühltaxi

      Vielleicht war die AHK ja nicht eingetragen


      Langsam aber sicher kommen wir zum Punkt ;)
      Selbstverständlich war diese AHK nicht eingetragen. Kein Tüv- oder Dekra-Prüfer trägt ohne den erforderlichen Fahrtenschreiber eine AHK ein.
      Deswegen war die Strafe ja um einiges höher.
      Einmal Bußgeld wegen nicht eingetragener AHK und einmal wegen Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht, sprich Gebrauch des Fahrtenschreibers.
      Er führte bei dieser Fahrt lediglich ein Fahrtenbuch.
      Das kannst aber knicken, wenn du einen Fahrtenschreiber brauchst :P

      Gruß
      T.T.P.
    • Original von T.T.P.
      Selbstverständlich war diese AHK nicht eingetragen. Kein Tüv- oder Dekra-Prüfer trägt ohne den erforderlichen Fahrtenschreiber eine AHK ein.

      Wie gesagt bei euch. Und ich dachte immer, Bayern sei in Verkehrsfragen eher liberal. Mein Kiesling-Sprinter (der mit der AHK ohne FS) war ab Werk so ausgerüstet, zuerst in Ba-Wü zugelassen und zweimal beim TÜV (oder sonstwo). Probleme gab es offensichtlich keine, sonst wäre ja AHK ab oder FS drin. Gegen den Bußgeldteil von wegen FS, wie gesagt Einspruch.
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