Digitaler Tachograph (EG Kontrollgerät)

    • Digitaler Tachograph (EG Kontrollgerät)

      Hallo zusammen bin neu hier.

      Fange gleich mal an,

      wir haben seit dem 01.08.2007 einen neuen Transporter
      der einen Digitalen Tachographen (ACTIA, smarttach AC52) verbaut hat.
      Der Transporter ist ein Fiat Ducato die Leermasse beträgt 1975-2133Kg.
      Und die technische zulässige Gesamtmasse beträgt 3000Kg.
      Hat eine Anhängerkupplung

      Wenn ich nachlese benötigt man aber erst ab 3,5t einen digitalen Tachographen.
      Klar mit der Anhängerkupplung überschreitet er dann die Last von3,5t.
      Jetzt wollte ich einfach die Anhängerkupplung demontieren,
      aber als ich bei ACTIA angerufen habe hieß es nur wenn der gewerblich genutzt wird liegt die grenze schon bei 2,8t.
      Egal wo ich suche finde immer die Grenze von 3,5t und nicht 2,8t.

      Kann mir da jemand weiterhelfen,
      denn wir haben nur den einen Transporter der ab und zu genutzt wird,
      um Spritzwerkzeuge in einem Umkreis von 60-70Km zu transportieren.
      In der Woche kommen wir auf maximal 5Std Fahrtzeit

      Ich suche eine Möglichkeit das EU Kontrollgerät nicht zu nutzen, den der Aufwand und die kosten sind in keiner Realisation zu dem was wir machen.

      Danke schon mal im Voraus
    • @ snow

      aber als ich bei ACTIA angerufen habe hieß es nur wenn der gewerblich genutzt wird liegt die grenze schon bei 2,8t.


      Diese Auskunft ist falsch.
      Es gilt nach wie vor die 3,5to-Grenze.
      Doch so einfach, wie Sie sich das vorstellen, ist das nicht.
      Sie können den Digi-Tacho nicht einfach ausbauen. Auch dann nicht, wenn Sie die Anhängerkupplung demontieren.
      Wenn ein Fahrzeug einen Digi-Tacho hat, dann müssen Sie diesen auch benützen.
      Hat sonst empfindliche Geldstrafen zur Konsequenz.

      den der Aufwand und die kosten sind in keiner Realisation zu dem was wir machen.


      Aufwand und Kosten sind nicht größer, als wie ohne Fahrtenschreiber (an die peniblen User, mir ist bewußt, daß der Begriff Fahrtenschreiber nicht mehr korrekt ist) :P
      Die einmaligen Anschaffungskosten der Software, bzw. Lesegeräte ausgenommen.
      Sie müssen die Fahrten mit und ohne Digi-Tacho dokumentieren.

      Erlauben Sie mir eine Frage. Wieso schaffen Sie sich dann ein Fahrzeug an, der einen Digi-Tacho hat? ?(

      Gruß
      T.T.P.

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    • Danke für die schnelle Antwort.


      Ich muss dazu sagen das mein Onkel die Firma gehört
      und er den Transporter gekauft hat,
      und einfach falsch vom Händler beraten worden ist.

      Und jetzt bin ich irgentwie auf einer Lösungssuche.
      Aber leztendlich hat sich das bestätigt was ich schon vermutet habe,
      das ein rückrüsten nicht wirklich möglich ist.


      Danke nochmal
    • Warum soll er den Digitacho nicht ausbauen dürfen? In einem Fahrzeug bis 3,5 t muß laut Zulassungsbestimmungen keiner drin sein, Ausbau ist bei Modularbauweise (Tacho und Schreiber separat) immer möglich, es muß ja nur ein Tacho dasein. Falls er eingetragen ist, kann man ihn ja austragen lassen, die AHK kann auch dranbleiben ohne Fahrtenschreiber, wenn nicht gewerblich mit Hänger gefahren wird. Ich habe selbst auch einen 3,5-Tonner mit AHK und ohne Fahrtenschreiber, da ich nur ab und zu privat Hänger ziehe. Am einfachsten wäre natürlich, ihn auf 2,8 t abzulasten, falls die 200 Kilo Nutzlast weniger nicht unbedingt gebraucht werden, dann kann der Fahrtenschreiber drinbleiben und muß im Solobetrieb auf keinen Fall genutzt werden.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @ kühltaxi

      Ich habe selbst auch einen 3,5-Tonner mit AHK und ohne Fahrtenschreiber, da ich nur ab und zu privat Hänger ziehe.


      Ob du den Hänger für private oder gewerbliche Zwecke ziehst, ist unrelevant.
      Fakt ist, daß bei einem 3,5 to´ner ein Fahrtenschreiber Pflicht wird sobald er eine AHK hat.
      Für den Fall, daß die AHK nachträglich montiert wird, muß auch ein Fahrtenschreiber nachgerüstet werden.

      Ist, wie im Fall des Beitragschreibers, der Digi-Tacho bereits ab Werk im Fahrzeug, also kein nachgerüsteter, ist ein Ausbau nicht mehr möglich und muß verwendet werden. Auch bei Solobetrieb.

      Gruß
      T.T.P.

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    • Hallo TTP,

      Ob du den Hänger für private oder gewerbliche Zwecke ziehst, ist unrelevant.
      Fakt ist, daß bei einem 3,5 to´ner ein Fahrtenschreiber Pflicht wird sobald er eine AHK hat.
      Für den Fall, daß die AHK nachträglich montiert wird, muß auch ein Fahrtenschreiber nachgerüstet werden.


      Das kann nicht sein, dann hätte ich ja keinen TÜV bekommen. Kenne auch andere, die AHK und keinen Fahrtenschreiber haben. Ist definitiv nur für gewerblichen Einsatz notwendig. Da hat dir wohl ein übereifriger B.... (diese Gattung Mensch hat ja immer gerne möglichst viel zum kontrollieren) einen Bären aufgebunden. Auch das Entfernen eines Fahrtenschreibers ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t jederzeit möglich und erlaubt, weil er einfach nicht zur Zwangsausstattung eines 3,5-Tonners gehört. Er muß nur benutzt werden, wenn er drin ist, daß er drin ist oder einmal eingebaut für immer drin bleiben muß, schreibt zum Glück niemand vor. Wenn er nicht in den Papieren eingetragen ist, was meines Wissens auch nicht gemacht wird, ich hab's zumindest noch nicht gesehen, kann man ihn bei modularer Bauweise wie schon gesagt einfach ausbauen oder sonst durch einen normalen Tacho ersetzen, und keiner merkt was.

      Gruß Andreas, dem so Sachen wie ohne Not eingebaute Fahrtenschreiber und Begrenzer in 3,5-Tonnern zutiefst zuwider sind!
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @ marvin

      Erst die Beiträge lesen, dann schreiben. User Snow schrieb

      Ich muss dazu sagen das mein Onkel die Firma gehört


      @ kühltaxi

      Was hast denn dem Tüv-Prüfer bezahlt? :D
      Mir hat niemand einen Bären aufgebunden. Habe nur zahlreiche bekannte TU´s, die wegen dieser Sache bereits Bußgelder bezahlt haben.
      Denn wie will ein Gewerbetreibender belegen, daß er auf dem Fahrzeug Ware gewerblich transportiert, die Waren im Anhänger jedoch privat? :P
      So in der Art "Am Fahrzeug habe ich 4 Paletten Sonderfahrt, am Hänger die Umzugskartons meines Onkels"???? :D

      Vielleicht wird es in eurer Ecke humaner gehandhabt.
      Bei uns bekommt man für einen Bus mit AHK ohne Fahrtenschreiber nicht mal eine Plakette, wenn gewerbliches Fahrzeug.

      Gruß
      T.T.P.
    • @ T.T.P.

      ich kann sehr wohl ihren Beitrag lesen:

      Zitat:
      Ob du den Hänger für private oder gewerbliche Zwecke ziehst, ist unrelevant.
      Fakt ist, daß bei einem 3,5 to´ner ein Fahrtenschreiber Pflicht wird sobald er eine AHK hat.
      Für den Fall, daß die AHK nachträglich montiert wird, muß auch ein Fahrtenschreiber nachgerüstet werden.

      Ist, wie im Fall des Beitragschreibers, der Digi-Tacho bereits ab Werk im Fahrzeug, also kein nachgerüsteter, ist ein Ausbau nicht mehr möglich und muß verwendet werden. Auch bei Solobetrieb.

      Gruß
      T.T.P.


      Warum wohl wird man bei Kontrollen von BAG und Polizei immer gefragt:

      " Sind Sie privat oder gewerblich unterwegs? "

      Ich frage mich was den nun der TÜV mit dem Fahrtenschreiber zutun hat?
      Wo bitte steht in den Fahrzeugpapieren ob es sich um ein gewerbliches oder privates Fahrzeug handelt.
    • @ marvin

      Warum wohl wird man bei Kontrollen von BAG und Polizei immer gefragt:" Sind Sie privat oder gewerblich unterwegs? "


      Also ich bin schon des öfteren in Kontrollen geraten. Doch diese Frage hat mir noch niemand gestellt.

      Ich frage mich was den nun der TÜV mit dem Fahrtenschreiber zutun hat?


      Das müssen Sie den User Kühltaxi fragen.

      Wo bitte steht in den Fahrzeugpapieren ob es sich um ein gewerbliches oder privates Fahrzeug handelt


      Ich weiß ja nicht, wie es bei euch in der Ecke gehandhabt wird.
      Bei uns steht bei Privatfahrzeugen der Name des Halters im Fahrzeugschein.
      Bei Firmenfahrzeugen steht eben der Firmenname als Halter drin.

      Doch wie bereits erwähnt, sind diese Punkte unrelevant.

      Gruß
      T.T.P.
    • Alos nun will ich auch mal ein Komentar ab lassen :D

      Ich hatte mal ein LT28 ZGG 2,8 tonnen der mußte auch ein Konntroll Gerät haben,

      da er im Anhänger Betrieb auf über 3,5 Tonnen ZGG hätte kommen können ,nicht zu verwechseln mit dem Tatsächlichem Gewicht

      und ab 3,5 Tonnen im Gewerblich Güter Kraftverkehr zählen :

      Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985

      Fahrpersonalverordnung (FPersV).

      Fahrpersonalgesetz (FPersG).

      Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
      ************************************************hoffe habe nichts vergessen grins

      so habe ich es auch mal gelernt , nun stellt sich doch nur die Frage

      unterliege / bewege ich mich Gewerblich Güter Kraftverkehr ? ? und ob ich mit meiner Firma eine der Vorschriften Gestze einhalten muß :)
      Gruß Bandit
      * * AndiMacht* *

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