Atemalkoholtests bei Fahrern ?

    • Atemalkoholtests bei Fahrern ?

      Mir kommt in letzter Zeit häufiger zu Ohren, dass einer meiner Fahrer wohl öfters mal mit einer Alkoholfahne durch die Gegend rennt.

      Natürlich gibt es Arbeits- und Sicherheitsunterweisungen bezüglich des Themas.
      Wenn ich jetzt die Unterweisung durch:

      " Wir behalten uns das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen mittels eines Einweg- Atemalkoholtests durchzuführen..."

      ergänze, und die mir das unterschreiben, bin ich dann auf der sicheren Seite oder kann ich sowas nicht einfach machen?


      Die Tests liegen hier sowieso noch rum, durch die Schnapsidee in Frankreich vor ein paar Jahren...
      Hat da jemand Ahnung?


      Vielen Dank!
    • Als Unternehmer hast Du nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht, entsprechende Kontrollen durchzuführen, sobald ein begründeter Verdacht besteht. Entsprechende Lektüre findest Du im Arbeitsschutzgesetz §3 und §4. Wenn Deinem Fahrer was passiert und ein Denunziant vermittelt den Behörden eine positive Kenntnis des AG, dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Katjuscha schrieb:

      gleich aus Hörensagen einen begründeten Verdacht machen und Maßnahmen einleiten...
      Als Unternehmer bist Du doch (fast) frei in Deinen Entscheidungen. Du wirst schon die richtige treffen. ;)
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Kühltaxi schrieb:

      Wenn der Typ eh auf der Abschußliste steht und möglichst einfach und billig entsorgt werden soll ist das die Gelegenheit....
      Das hat doch nichts mit entsorgen zu tun, wenn ich als Unternehmer nur den leisen Verdacht habe muss ich handeln. Wenn es denn ein guter Fahrer ist, würde er von mir noch eine zweite Chance bekommen. Alkoholsucht ist eine anerkannte Krankheit, da gab es schon mehrere Urteile das eine fristlose Kündigung nicht wirksam war.
    • Hmmm....


      Es ist doch egal, ob jemand sich eines MA entledigen will oder ob er einer bereits als "krank und süchtig" eingestuft ist oder ob nur einer ein Feierabendbier getrunken hat, Alkohol und Fahrzeug führen gehen nicht zusammen, und schon gar nicht als Berufskraftfahrer egal ob auf einem Sprinter oder Schwerlastzug.

      Von mir aus können die 0,0 Promille einführen.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Katjuscha schrieb:

      Mir kommt in letzter Zeit häufiger zu Ohren, dass einer meiner Fahrer wohl öfters mal mit einer Alkoholfahne durch die Gegend rennt.

      Natürlich gibt es Arbeits- und Sicherheitsunterweisungen bezüglich des Themas.
      Wenn ich jetzt die Unterweisung durch:

      " Wir behalten uns das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen mittels eines Einweg- Atemalkoholtests durchzuführen..."

      ergänze, und die mir das unterschreiben, bin ich dann auf der sicheren Seite oder kann ich sowas nicht einfach machen?


      Die Tests liegen hier sowieso noch rum, durch die Schnapsidee in Frankreich vor ein paar Jahren...
      Hat da jemand Ahnung?


      Vielen Dank!
      Ganz einfach ....

      Zum Dienstbeginn oder Dienstende die Polizei hin bestellen und raus ziehen lassen. (Einen Meter außerhalb des Firmengeländes)
      Dann gibt es ein "amtliches" Prüfergebnis und wenn von Nöten auch einen ordentlichen Kündigungsgrund.
      Und auch kein schlechtes Gewissen, ist allemal besser wenn man nicht drüber weg schaut und der Fahrer an der nächste roten Ampel oder dem nächsten Stau irgend jemanden hintendrauf hämmert oder solche Geschichten.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Bei mir stand in allen Arbeitsverträgen drinn , dass Alkohol am Arbeitsplatz (also nicht nur hinterm Steuer) ein Grund zur fristlosen Kündigung ist.

      Ich hatte mal einen Fahrer mit langer Berufserfahrung zum anlernen dabei. Am 2. Tag hat der nur noch gekotzt, ich konnte mir das erst mal nicht erklären und wollte ihn schon zum Arzt bringen. Am dritten Tag hatten wir ein bissl Zeit, da hat er dann irgend einen Schnaps reingehauen, da gings ihm wieder besser, hatte halt vorher keine Gelegenheit zum saufen. Ist dann aber wieder von sich aus dahin zurück wo er herkam. Fahren und Stoff passt nicht zusammen. Habe ich auch kein Mitleid, geht einfach nicht.
    • also ums entsorgen gehts hier wirklich nicht, vor allem weil er seine Arbeit ordentlich macht.
      Und wir wissen auch alle, gute Fahrer sind schwer zu finden...

      Aber, in Sachen Alkohol muss man eine Null- Toleranz- Linie fahren, da die mehr oder weniger " Waffen" unterm Hintern haben.

      Im übrigen: wir haben ihn antanzen lassen und 0,00 festgestellt.
      Manchmal ist Hörensagen auch nur Hörensagen, allerdings werden wir sowas jetzt unregelmäßig regelmäßig veranstalten, bis der letzte Verdacht ausgeräumt ist.
    • Geht diese Geschichte eigentlich noch weiter? Das hört sich ja fast nach ziemlich übler Nachrede an.
      Eine Wahl hat man da natürlich nicht. In meinen Augen ist jedwede Nutzung von Drogen als Transport-Dienstleister nicht nur ein Grund zur fristlosen Kündigung, sondern auch ausreichend für ein Strafverfahren. Grobe Fahrlässigkeit ist es ja schließlich auch, wenn keiner dabei stirbt..
      Besser ein wackliger Tresen als eine feste Beziehung